Hallo,
habe eine Frage und zwar ich habe auf meinen letzten Bescheid der im Dezember ausgestellt wurde Widerspruch eingelegt.Dieser Widerspruch wurde mir zwar eingangsmäßug bestätigt aber er ist noch nicht bearbeitet.Nun habe ich heute einen neuen Bescheid erhalten in dem noch etwas nachberechnet wurde weil ich die Unterlagen erst nachgereicht hatte.Nun steht in dem neuen Bescheid das damit der alte Bescheid aufgehoben wurde.Muß ich jetzt einen neuen Widerspruch schreiben weil die Unstimmigkeit auch in diesem Bescheid wieder vorhanden sind ?
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Hallo Kitty,
Ja, du mußt erneut Widerspruch einlegen. Der alte Bescheid hat ja seine Gültigkeit verloren und somit ist der neue Bescheid relevant, wenn auch da diese Unstimmigkeiten vorhanden sind.
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Das dachte ich mir schon.Mir bleibt auch nichts erspart.Da war ich froh das ich vielleicht bald etwas von dem Widerspruch höre und jetzt geht das ganze wieder von vorne los.Na ja hilft ja nichts.Da werde ich den morgen gleich mal schreiben.
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