Hallo eine Frage,
werden bei ALG II auch die Müllgebühren die jährlich entstehen übernommen?
Gruß
Hallo eine Frage,
werden bei ALG II auch die Müllgebühren die jährlich entstehen übernommen?
Gruß
halo die sind doch schon in den nebenkosten mit drinn
Wenn du sie extra bezahlen musst, was bei einigen Mietwohnungen vorkommt, oder wenn du ein Haus hast, dann musst du den Beleg mit den Kosten einfach mit abgeben und die werden dann bei den Nebenkosten dazugerechnet. Bei uns gibt es dann noch die pauschalen Abfallgebühren, für Papier, gelben Sack u.s.w., die werden seit vorigem Jahr auf Antrag hin übernommen. Das heisst, wenn ich den Bescheid bekomme, muss ich zur ARGE gehen und beantragen, dass sie übernommen werden. Das ist aber bei jeder ARGE etwas anders, denn über diese Kosten entscheidet der Landkeis. Einfach mal beim Landratsamt nachfragen, die sagen dir dann auch ,was bei euch übernommen wird und was nicht.
Viele Grüße
Wieso ist das eigentlich so unterschiedlich.Normalerweise sollte doch die Übernahmen von Kosten bei jeder ARGE gleich sein.Bei uns werden diese Abfallgebühren die wir an den Landkreis zahlen nicht übernommen.
Kitty121 tja normalerweise aber jede arge macht doch ihre eigenen entscheidungen bei zahlungen ist doch auch bei 1€-jobs so einige zahlen fahrgeld einige nicht und auch bei der aufwandtentschädigung giebts unterschiede hier in salzgitter bekommt man fürn 1€-job 1,38 die stunde in braunschweig(ca.20km entfernt) bekommt man 1,10€ die stunde und in lübeck bekommt man 1,50€ die stunde bei manchen wird auch ein auto finanziert bei arbeitsaufnahme meins musste ich mir selber finanzieren
Über die Wohnkosten entscheidet der Landkreis, von denen kommt dann auch das Geld dafür, was die ARGE zahlt. Bei uns ist das mit der Abfallpauschale auch erst seit 2008, und viele haben das gar nicht mitbekommen, da es im Amtsblatt stand und wer es nicht gelesen hatte, hat die Frist für die Abgabe natürlich verpasst. Darum sage ich auch immer, fragt auf dem Landratsamt nach, welche Kosten für Wohnung u.s.w. übernommen werden, denn die ARGE sagt nicht immer alles. Ich habe mal in einer anderen Sache die Auskunftt von der ARGE bekommen, was im Amtsblatt steht interessiert uns nicht, das zahlen wir sowieso nicht. Und ich habe doch Recht bekommen!!!
Also immer mal nachfragen, denn die entscheiden immer wieder was neues.
Viele Grüße
Du wirst lachen aber ich habe heute einen neuen Bescheid bekommen weil sich ab März jetzt bei uns im Landkreis einiges ändert und auf dem Bescheid steht doch so ganz klein zwischendrin das der Abfallbescheid eingereicht werden kann sobald dieser vorliegt.Bin ja mal gespannt ob die da jetzt auch die Kosten übernehmen.
das ist ja wie bei dem holzhackenden cowboy, der den indianer fragt, wie kalt der winter wird
seit wann dürfen den landkreise bundesgesetze brechen oder machen
ihr wisst doch alle, dass das sgb II einschlägig ist; ein bundesgesetz, dass für jeden bürger und alle ortschafen udn kreise gilt
und da steht etwas zu den unterkunftskosten
zu denen zählen u. a. alle nicht vermeidbaren wiederkehrenden oder einmaligen Kosten der Unterkunft
und das sind auch müllgebühren
wenn diese nicht übernommen werden ist das rechtswidrig
doch wer sich nicht wehrt, spart dem land geld (danke)
Da stellt sich dann die Frage ob Müllgebühren gleich Müllgebühren sind.Ich zahle einen Teil meiner Müllgebühren über die Miete das betrifft den sogenannten Haushalstmüll was eben so anfällt.Dann gibt es bei uns noch die Gelbe Tonne und Papier und das wird bei uns extra vom Landkreis abgerechnet und muß in einem Jahresbetrag bezahlt werden der je nach Personenzahl berechnet wird.Diesen Betrag habe ich jedes Jahr selbst bezahlt und bekam den auch nicht übernommen.Erst jetzt in dem neuen Bescheid steht jetzt das die Rechnung eingereicht werden kann.
alle öffentlichen Lasten, die nicht vermeidbar oder üblich sind und durch die Wohnung bedingt sind, sind Unterkunftskosten
ich würde mir das nicht bieten lassen
man kann auch antrag bis zu 4 Jahre zurück zur Übernahme stellen
das wird natürlich abgelehnt
dann würde ich zum sozialgericht gehen