Was steht mir zu , nach Scheidung?Ehemann ist nicht Kindsvater!

  • Hallöchen ,
    wie die meisten wohl hier befinde ich mich in einer verzwickten für mich fast schon ausweglosen Situation!
    Zur Problematik:
    Ich habe zwei Kinder (21 Student) und 12 jahre alt, bin in zweiter Ehe Verheiratet , allerdings ist mein Mann(noch) nicht der Vater der Kinder!


    Leider erwies sich in den drei Jahren unserer Ehe , mein Mann als Betrüger ehelich und auch finanziell!
    Er hat mein ganzes Geld zur Strecke gebracht und mittlerweile 6(!) Haftbefehle laufen wegen nicht bezahlter Rechnungen (wobei auch einige Rechnungen auf Eheleute laufen)! Er hat mich übelst hintergangen und bin vom GV überrascht worden! Ich kann nicht mehr und möchte die Trennung!
    Der große ist miitels Bafög versorgt!


    Ich verdiene in meinem Job (ca32 St die Woche) ca 600 €
    Für den Jüngsten bekomme ich kein Unterhalt seit Geburt , da Vater wegen schwerer Krankheit berufsunfähig!
    Unterhaltsvorschuß vom Amt ist demnach bereits gezahlt und abgelaufen!
    Kindergeld 164€ für den jüngsten, das für den Ältesten , steht ihm ja zu , weil er eine Studentenwohnung hat u nicht mehr zu hause lebt!
    Ich frage mich nun , was mir zustehen würde an sozialen Leistungen , wenn ich mir mit meinem Kind eine eigene Wohnung nehme!
    Wie sieht hier die Unterstützung aus????


    Freu mich über jeden Ratschlag,
    mit herzlichen Grüßen,
    Demi Moore

  • Hallo Demi,
    zunächst würde ich als Sofortmaßnahme einen H IV-Antrag stellen, denn du bekommst sicherlich Differenz H IV zu dem, was du an Einnahmen hast zur Zeit. Einnahmen sind dann also derzeit dein Gehalt und das staatliche Kindergeld. Du erhälst sicherlich einen Teil Miete und die beiden Mindestsätze für dein Kind und dich, Alleinerziehenden-Zuschlag und m.E. auch eine Aufwandspauschale, weil du berufstätig bist. Davon wird das abgezogen, was Einnahme ist, und wie gesagt - die Differenz bekommst du.


    Parallel dazu wäre es gut, wenn du vor Ort beim Amt direkt klärst, wo und was für eine Wohnung du dir nehmen kannst und dafür die Kostenübernahme erhälst. Dann ändern sich die Zahlen etwas. Ich würde bei der Wohnungssuche berücksichtigen und überlegen, wie lange dein "Großer" noch bei euch sein wird, damit ihr jetzt nicht umzieht und in absehbarer Zeit wieder umziehen müsst, weil die Wohnung für euch beide dann noch dort Wohnenden dann schon wieder als zu groß angesehen wird.