Zusammenzug - Lohnanrechnung?

  • Hallo,


    ich arbeite derzeit bei McDonalds und verdiene ca. 900-1000€ netto. Mein Freund bekommt Hartz4, wir würden aber gerne zusammen ziehen. Ich weiß das es im ersten Jahr nicht als BG gerechnet werden darf. Aber was ist danach? Verstehe nicht ganz, wie die Aufschlüsslung ist... Hab jetzt schon etwas im Forum gekramt aber zB KdU? Ich weiß nicht was das heißen soll... Könnte mir jemand sagen, wie was angerechnet wird? Ob es einen Freibetrag gibt und ob ich mit meinem geringen Gehalt noch für meinen Freund aufkommen muss oder ob Arge die Hälfte der Miete zahlt und ihm weiter sein Geld?


    Danke schonmal für die Antworten!


    Liebe Grüße,


    Christina

  • Hallo Christina,


    KdU heisst Kosten für die Unterkunft, das ist die Warmmiete abzüglich eines Warmwasseranteils.
    Es würde sich folgende Berechnung ergeben, wenn ihr eine BG seid:


    2 x 316,- Regelleistung
    + KdU
    + Freibetrag deines Brutto-EK (100€ + 20% der Differenz deines Brutto-EK und 800€ + 10% des restlichen Brutto-EK)


    - dein Netto-EK


    Was dann raus kommt, ist der Anspruch auf ALG II.


    LG, Jalale.

  • Sorry aber irgendwie versteh ich das nicht...


    Hab mal ein Beispiel für eine Wohnung mit 495€ Warmmiete..


    Das wären dann


    2 x 316 = 632 €
    + 495 €


    das mit den BruttoEK, wie ich das berechnen soll versteh ich leider nicht :( Hab auch so einen Rechner im Internet gefunden aber daraus werd ich auch nicht schlau, also was ich da genau angeben muss...

  • Hallo christina,


    von diesen € 495 Warmmiete gehen ggf. noch 18% für die Warmwasserausbereitung ab, es sei denn ihr habt sowas wie nen Elektro-Boiler.
    Diese 2 x 316 zzgl. der KdU wären dann Euer Bedarf, also ca. € 1038
    Dem gegenüber stehen die Einkünfte, also Deine € 900. Dieses Einkommen wird wie folgt verrechnet:


    € 100,00 Freibetrag
    € 160,00 = ca. 20 % aus den verbleibenden € 800


    Dein Einkommen von € 900 wird um diese € 260 gekürzt und die verbleibenden € 640 von Eurem Bedarf abgezogen. Euer Anspruch beliefe sich damit auf € 398 gegenüber der ARGE.


    Bleibt die Frage, in wie weit Eure Wohnung von der Größe und den Kosten her von der für euch zuständigen ARGE als "angemessen" erachtet wird.


    vG Berthold