Guten Tag ,
vielleicht kann uns jemand eine Antwort geben:
Meine Tochter ist im August 2008 18 Jahre geworden und wohnt bereits seit Juni 2007 in ihrer eigenen Wohnung in Berlin. Der Vater hatte im September 08 den Unterhalt von 312 auf 150 Euro reduziert, meine Tochter ist dann zum Jobcenter gegangen und bekommt seitdem ca. 200 Euro. Der Vater zahlt jetzt erst mal widerwillig 312 Euro (Pfändung beim Arbeitgeber), ich bin mit meinem kleinen Sohn in Teilzeit. Finanziell kann ich sie nicht groß unterstützen.
Jetzt hat sie die Möglichkeit, ab März 09 ein berufsvorbereitendes Praktikum mit anschließender Ausbildung ab September 09 in Leipzig zu machen. Sie bekommt ab Praktikumsbeginn bereits das Geld wie im ersten Lehrjahr,brutto=netto, ca. 330 Euro netto. Die Ausbildung findet in Berlin und Leipzig statt. Wie ist das mit den Fahrtkosten und der zweiten Unterkunft in Leipzig. Würde sie da noch Unterstützung über das Job-Center bekommen oder eventuell Bafög? Wie werden ihr Verdienst und der Unterhalt angerechnet ? Sie bekommt mein Auto und möchte Sprit und Versicherung selbst bezahlen. Ich lese immer, dass bei Einkünften über 400 Euro auch die Fahrtkosten mit einer Pauschale angerechnet werden und es einen Freibetrag gibt. Wird der Unterhalt + Praktikumsentgelt ab März 09 auch zusammengerechnet als Einkommen oder kommt die Fahrtpauschale gar nicht zum Tragen?
Ich bin ja froh, dass sie einen Ausbildungsplatz in Aussicht hat und sich nicht noch bis zum Abi in anderthalb Jahren durchlümmelt.
Liebe Grüße und danke für eine Antwort
natti