Hallo,
bin neu hier und habe die Seite durch Zufall entdeckt. Ich hätte eine Frage und weiss nicht ob ich hier in der richtigen Kategorie gelandet bin.
Also es geht darum, dass ich mit meiner Mutter die Renterin und Witwe ist in einer BG wohnen. Ihr monatliches Einkommen beträgt mit dem Witwengeld 840 Euro. Wir leben in einer Mietwohnung von 89 m2, und bezahlen 650 Euro Warmmiete ( 550 Euro Kaltmiete ).
Die Arge hat mir nun einen Bescheid erstellt das ich 351 Euro für Regelleistungen für erwerbsfähige Hilfebedürftige bekomme plus 252,22 Euro für Unterkunft und Heizung, also insgesamt 603,22 Euro.
Ich lebe in Bayern.
- Sind die hilfen für Miete und Unterkunft nicht zu wenig angesetzt ?
- Bringt eine HG Vorteile gegenüber einer BG, und was sind die Unterschiede ?
- Was ist wenn mein Bruder auch bei uns einzieht ? Er ist arbeitslos und nicht bei der Arge gemeldet, also
auch nicht versichert. Mir hat man bei der ARGE auf diese Frage folgendermassen geantwortet :
"Da ihr Bruder Arbeitslos und erwerbsfähig ist und das Recht auf ALG II hat, aber sich nicht anmeldet bei
uns, müssen wir ihr Geld für Unterkunft und Heizung um 65 Euro kürzen" Kann das möglich sein ? Hat
man nicht eher das umgekehrte zu erwarten, weil dann der Mietraum von 60m2 ( 2 Personen )
aufgestockt wird um 15 zusätzliche Quadratmeter ( 3 Personen ) und somit eine Anpassung für die
Mietehilfe die höher ausfällt als der Aktuelle Bescheid ( 252,22 Euro ) ?
Werde nämlich das Gefühl nicht los, dass da was falsch gelaufen ist mit meinem Bescheid. Aber prozessieren will ich nicht, da ich Angst habe vor Unannehmlichkeiten und Represalien.
Grüsse, Jomi .