Umzug mit Partner- weiter Grundsicherung ??

  • Hallo zusammen,ich bin neu hier und hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
    Ich beziehe Arbeitslosengeld II,bin 54 Jahre lebe im Landkreis Ludwigshafen,mein Freund und ich haben nun die Absicht zusammen nach BadenWürtemberg bzw. nach Mannheim zu ziehen.( Jetzt hat noch jeder seine eigene Wohnung) Ich bin geb. Mannheimerin und habe dort noch meine 86 jährige Mutter wohnen die desöfteren auf meine Hilfe angewiesen ist
    Jetzt könnten wir evt.eine Wohnung bekommen 58qm,370,-€Kaltmiete.


    Mein Freund ist berufstätig und Verdient 1180,-€ Netto.Er würde die Miete und die NK übernehmen kann mich aber von seinem geringen Verdienst nicht komplett versorgen.Er hat auch noch seine Fahrtkosten zur Arbeit 100,-€ und eine Zusatzrentenversicherung 30,-€ im Monat zu tragen,bis dann Strom,Telefon und noch anderes bezahlt ist bleibt Ihm auch nicht mehr so viel zum Leben übrig.



    Würde ich vom Amt in Mannheim eine Grundsicherung für mich bekommen u. wie hoch könnte diese sein?
    Wenn mein Freund den Mietvertrag alleine unterschreibt brauche ich dann für mich trotzdem die Einzugsgenehmigung vor Abschlus des Mietvertrags ? Wäre die Kaltmiete noch angemessen?


    Umzug und Kaution würden wir selbst tragen.


    Eine hilfreiche Antwort wäre sehr wichtig denn wenn ich vom Amt gar nichts mehr für mich bekommen würde könnten wir nicht in eine gemeinsame Wohnung ziehen.


    VIELEN DANK IM VORRAUS

  • Hallo Luisa,


    als erstes musst du dir den Umzug genehmigen lassen. Begründung findet der ja darin, dass du aus familiären Gründen umziehen möchtest (Pflege deiner Mutter). Weiterhin hast du auch ein Recht darauf mit deinem Lebenspartner zusammen zu ziehen.
    Ich würde mich auf jeden Fall mit in den Mietvertrag eintragen lassen.


    Ob du Anspruch hast, kannst du mit Hilfe eines ALG II - Rechners ermitteln.
    Im Grunde stehen euch zu:
    2 x 316,- Regelsatz (wegen BG) + KdU + Freibetrag des EK
    Davon wird das Einkommen deines Freundes abgezogen. Die Differenz steht dir zu.


    Du solltest folgenermaßen vorgehen:
    Mit der Umzugsgenehmigung vom alten Amt, gehst du zum neuen Amt und erfragst die KdU, legst euer Wohnungsangebot vor (sofern angemessen) und lässt dir die neue Wohnung schriftlich genehmigen. Dann erst Mietvertrag unterschreiben. Dann Antrag auf ALG II stellen.


    Solltest du keinen Anspruch haben, kannst du versuch Wohngeld zu beantragen.


    Viel Erfolg und lg,
    Jalale.