Neue Wohnung mit Partner

  • Hallo,


    ich bin eine 25 jährige, alleinerziehende Mutter einer 3 jährigen Tochter und arbeitssuchend. derzeit lebe ich leider von Hartz 4, Kindergeld, Wohngeld (für meine Tochter) und Unterhalsvorschuss.
    Ich möchte am Jahresende mit meinem Partner und natürlich meiner Tochter in eine gemeinsame Wohnung ziehen (das kind ist NICHT sein kind).
    Mein Partner hat auch kein richtiges Einkommen, er ist Rechtsreferendar und schreibt am jahresende sein 2. Staatsexamen. Er bekommt als Referedarseinkommen 650 Euro monatlich.


    Ich hoffe natürlich das ich durch meinen Unzug (in eine andere Stadt) schnell einen Arbeitsplatz bekomme und kein Harzt4 mehr brauche. trotzdem meine Fragen:


    WIeviel Geld bekomme ich dann weiterhin für mich und meine Tochter wenn mein Partner ein Einkommen von 650 Euro/mtl. hat?
    Und habe ich weiterhin Anspruch auf Unterhaltsvorschuss? Bekommt meine Tochter weiterhin Wohngeld??
    Ich/wir haben keine Ahnung wieviel Geld uns dann mit allen Einkünften zur Verfügung stehen wird, auch um Mite zu bezahlen!
    Wäre sehr nett wen mir wer weiterhelfen könnte!


    Vielen Dank im Vorraus.

  • Hallo Melli83,


    du musst dir den Unzug genehmigen lassen. da ändert sich nichts zu deinem Post von Ende Januar09.


    Solltet ihr zusammenziehen, werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft angesehen und das Einkommen von deinem Freund wird angerechnet. Den Unterhaltsvorschuss für dein Kind bekommst du weiterhin, da der Kindesunterhalt unabhängig vom Einkommen von deinem Partner ist, wird aber von den ALG II Leistungen abgezogen.


    316 DU
    +
    316 Freund
    +
    211 Tochter
    +
    KDU Kosten der Unterkunft ( sofern angemessen, siehe auch deinen alten Post)
    -
    Unterhaltsvorschuss
    -
    164 Kindergeld
    -
    650 Einkommen Freund
    +
    210 Freibetrag Einkommen
    =
    ALG II Anspruch


    Wohngeld für deine Tochter kannst du dann auch beantragen, wenn deine Tochter dadurch aus der Bedarfgemeinschaft fällt, andert aber unterm strich nichts an der Gesamtleistung, da Überhang bei dir von den Leistungen abgezogen würde.


    Iht steht also mit weniger da als vorher, da Alleinerziehendenzuschlag wegfällt und die Regelleistung nur 316 € statt 351€ beträgt.


    Gruß klaus

  • Danke für deine Antwort, Klaus.
    Ich weiss, ich muss mir den umzug genehmigen lassen. Ich weiss aber bereits jetzt, dass er mir nicht genehmigt wird. Ich müsste ja ein konkretes jobangebot vorlegen. Das habe ich ja nicht. Und das werde ich ja leider auch nicht bekommen, ich brauche ja erstmal einen neuen kindergartenplatz in der neuen Stadt, bevor ich einen neuen job annehmen kann.
    Wenn mir der umzug nicht genehmigt wird, bedeutet das doch nur, dass ich kein geld FÜR den umzug bekomme, oder?
    Ich wohne derzeit mit meiner Tochter in einer 44 qm 2-Zimmerwohnung. Die Wohnung kostet 320 Euro Warmmiete.
    Natürlich werden wir dann eine grössere Wohnung nehmen,also mindestens 60-70 qm und 3 Zimmer.
    Das heisst die Wohnung wird ja dementsrechend dann auch teurer. Solange ich keine Arbeit habe wird doch die Miete dann vom Amt getragen, oder? Auch wenn sie teurer ist, aber wir sind ja dann auch mit 3 Personen?!?!


    Mit deiner Rechnung hast du sicherlich recht, dass wir finanziell besser dastehen wenn wir getrent wohnen. ALlerdings stimmt dasa cuh nur bedingt, denn es lassen sich viele Kosten sparen. ZB nen gemeinsamer Internet-Telfonanschluss, nen haufen wenger Benzin, denn wir wohnen 70 km voneinander entfernt und mein Partner kommt ca. 3 mal die Woche mit dem Auto hierher.


    Was ich bei deiner Antwort nicht verstanden habe; was bedeutet denn das + 210 Euro Freibetrag Einkommen? Werden die 210 Euro auch noch abgezogen oder kommen die noch hinzu??


    Danke,


    lg M.Bäcker

  • Hallo melli83,


    die Kosten für die größere Wohnung werden eben dann nicht übernommen sondern nur die der alten Wohnung für euch, da dein Freund hinzukommt dürfen sie ein Drittel höher sein, also 480 €.
    (320€ Anteil auf dich und deine Tochter 160€ für deinen Freund), alles darüber hinaus ist aus der Regelleistung zu finanzieren. Sollte die angemessene Höhe der Wohnkosten in der neuen Region niedriger sein, wird es entsprechend noch weniger.


    Siehe: SGB II § 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung


    Die Kosten für Umzug,Kaution und Rennovierung der alten Wohnung müsst ihr dann auch selber tragen.
    Alles was in der Rechnung mit plus steht erhöht dein ALG II, alle Posten mit Minus werden abgezogen von den ALG II Leistungen und das Ergebnis ist der ALG II Anspruch für die Bedarfsgemeinschft.
    Ihr müüst nur noch aufpassen, dass ihr die Vermögensfreigrenzen nicht überschreitet, denn dann gibt es gar nix bis Vermögen innerhalb der Grenzen ist.



    Gruß klaus