Einstellung aller Leistungen wegen Räumung

  • Hallo
    uns (Bedarfsgemeinschaft bestehend aus 2 Erwachsenen und einem minderjährigem Kind) liegt ein Räumungsbefehl vor.
    1 Erwachsener ist zu 100% AG behindert, chronischer Schmerzpatient, Pflegestufe II - Pflegesienst spricht sogar von III)
    Das Grundsicherungsamt, dass vom Grunde eine gewisse mtschuld an dieser Misere hat, fechtet eine Fehde nun mit dem nicht behinderten Part der Bedarfsgemeinschaft aus. Es wurde erkannt, dass der Leiter der Behörde den Fehler selbst veruracht hat. Bei dem Antrag die Leistungen rückwirkend zu erhalten, stellt er sich sogar gegen die eigene Beschwerdestelle, die dem Antrag auf rückwirkende Leistungen zugestimmt hat und dies sogar als Fehler der Stadt angesehen hat. Der 2. Gang zum Amt erfolgte aufgrund der Kündigung des Vermieters. Der 1. Gang, der bereits 3 Jahre zurückliegt, wurde mit den Worten abgelehnt, man bräuchte keinen Antrag stellen, da die Vorraussetzungen nicht vorliegen würden. (unbefristete Erwerbsminderung) Diese wurde nach dem Gespräch gestellt und 2 Jahre später nach dme Gerichtsprozess von befristet auf unbefristet geändert. Somit sollten die vorraussetzungen doch gegeben sein. Bei der 2. Antragsstellung äußerte sich die Sachbearbeiterin, ja hätte sie den Antrag damals gestellt, koenne man ihnen die Leistungen auch rückwirkend erteilen. Die Behörde bestätigt auch die Beratung, dass es sinnlos gewesen wäre, den antrag zustellen. Die Beschwerdestelle weiss seit Jahren, dass der Antrag aufgrund der Miete gestellt werden sollte. Es liegt und lag seit der ersten Antragstellung bereits ein AZ vor.


    Dem 2. TEIl der Bedarfsgemeinschaft werden nun die kompletten Leistungen ALG II gekürzt, weil es ja eine Räumung geben soll. Ob diese erfolgt steht überhaupt nicht fest, da man einer 100% Behinderten keinen geeigneten Wohnraum zur Verfügung stellen kann. Dazu kommen viele weitere Punkte. Hier passieren Dinge die auf Zuru passieren, weil der Leiter der Behörde Stadt, dem Mitarbeiter der K-A-S diese Räumugn gesteckt hat, die K-A-S dieses aber seit einem halben Jahr weiß. (Räumungsklage liegt ja bereits länger vor)


    Wie im eesten Fall wurde dem 2. Teil von der K-A-S mitgeteilt, man könne kein ALG II beantragen, da man ja einen Antrag euf Erwerbsminderungsrente gestellt hat. (2. Teil steht ebenfalls kurz vor der Erwerbsmidnerung). Versicherungsverletzung - Prozesse laufen - Arzthaftung - Krankengeldprozesse seit 2006.
    D.h. beide Behörden haben immer wieder mitgeteilt, man wäre nicht zuständig,


    Kann die K-A-S einem die Leistungen zu 100% verweigern, wenn man einen Räumungsbefehl vorliegen hat, der aber selbst durch die GV in angezweifelt wird, einstellen. Denn der eigentliche Grundsicherung wird mit einbehalten


    Danke