Hallo,
ich habe hier im Forum schon einige Themen dazu gelesen, doch leider sind diese schon etwas älter und bei mir ist es etwas komplizierter, denn nicht alle bekommen Hartz4 bzw sind in der BG.
Also, die Lage ist folgende.
Ich bin Rentner und bekomme Rente, meine Frau bekommt ALG2 und meine 2 kleinen Kinder, und meine anderen zwei Kinder studieren und bekommen etwas Bafög oder Arbeiten (Minijobs).
Also die BG besteht aus Frau und zwei Kinder. Die WG aus uns 6.
Zur Zeit wohnen wir in einer 3 Zimmer Wohnung und wir wollen umziehen in einer größeren. Das Problem ist, dass wir schon sehr lange warten, eine öffentlich geförderte Wohnung vermittelt zu bekommen
Nun haben wr uns eine private gesucht und wollen dort einziehen. Von den qm passt es, nur die Miete ist etwas höher als die maximale Vorgeschriebne ( zu so einem Mietpreis findet man sowieso keine private Wohnung).
Wir werden das so dem Sachbearbeiter vorlegen, wenn er ablehnt, was doch an zunehmen ist, und wir totzdem umziehen, was wären die Konsequenzen?
Wenn die bisherige Wohnmietzuschuss bezahlt würde, wäre das fur uns ok, die Mehrkosten könnten wir tragen, die Kaution und und den Umzug auch selbst bezahlen. Aber ein paar neue Möbel wären villeicht nicht schlecht, speziell Betten.
Durch dem Umzug wären wir dann bei einer anderen ALG Stelle, also hätten dann einen neuen Sachbearbeiter.