Hallo
ich bin neu hier im Forum und ich habe einige beiträge gelesen vielleicht könnt ihr mir helfen. es geht nämlich um umzug da ich eine ca 65 qm wohnung wohne und mir eigendlich eine 75qm wohnung zusteht habe ich beim amt nachgefragt wegen einem umzug ob sie mir diesen genehmigen. darauf hin sie nein da die wohnung angemessen ist, wo ich jetzt wohne. und wenn ich umziehen würde dann übernehmen sie keine umzugskosten bzw renovierungs und sonstige kosten nicht ist das berechtigt oder kann man da noch was machen.
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Hallo obiny!
Um Deine Fragen beantworten zu können, bedarf es ein paar mehr Informationen:
a) wie groß und wie teuer ist die derzeitige Wohnung?
b) Wieviel Personen wohnen dort?vG Berthold
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die wohnung ist zur zeit mit 2 personen bezogen und hat ca 65 qm kostet kalt 320. die neue wohnung die ich beziehen würde mit 3 personen und ca 75qm kostet kalt 316 das ist doch angemessen. aber das amt genehmigt mir keinen umzug da es kein grund gibt umzuziehen
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Hallo obiny!
Also Eure Bedarfsgemeinschaft besteht zur Zeit aus 2 Personen und für diese ist eine 65 qm Wohnung von der Größe durchaus angemessen.
Wo kommt denn nun diese 3. Person her? Bezieht sie auch ALG II und in welcher Beziehung stehst Du zu dieser Person?vG Berthold
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Für einen Umzug brauchst du einen ordentlichen Grund.Nur allein das dir noch 10 qm mehr zustehen ist denke ich mal keiner.Natürlich kannst du trotzdem umziehen solange die Wohnung angemessen ist werden sie dir den Umzug auch nicht verbieten können allerdings wirst du die dazugehörigen Kosten nicht bekommen.
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was heißt dazugehörige Kosten meinste die umzugskosten die würde ich auch selber tragen oder welche
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der vater zieht mit ein und ist auch alg2 empfänger also papa mama und kind dann halt
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Hallo obiny,
Wenn Dein Vater ebenfalls ALG II bezieht, so bezahlt die ARGE/Job-Center derzeit ja zweimal Unterkunftskosten. Davon ausgehend, dass diese doppelten Unterkunftskosten vom Betrag her höher sind, als jene der künftigen, gemeinsamen Wohnung, solltest Du Deinen SB mal an seinen Auftrag zu "sparen" erinnern.
Allerdings muss die neue Wohnung von Größe und Kosten her im Rahmen der Höchstgrenzen liegen. Diese sind bei Deiner ARGE/Job-Center zu erfragen.Du solltest den Antrag bzgl. Umzug und Kostenübernahme schriftlich stellen, ggf. auch per E-Mail!
vG Berthold
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danke für die antwort aber die arge hat das nicht genehmigt die sehen das nicht ein das ich mit dem vater zusammen ziehen soll und dann inerhalb von 6 monaten wieder mich von ihm trenne. das haben sie zu mir gesagt was kann man noch tun kann ich auch so umziehen ohne genehmigung kosten wie umzug oder renovierungskosten würde ich ja übernehmen. bitte um antwort
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