Ausstattung Zimmer bei Eltern

  • Hallo!


    Nach Abschluss meines Studiums werde ich jetzt bei meinen Eltern wohnen bis ich eine Arbeitsstelle habe. Ich werde mit ihnen einen Untermietvertrag für ein Zimmer (bis jetzt Gästezimmer) im Nebenhaus mit seperaten Eingang erstellen. Und jetzt meine Frage: Das Zimmer hat ein eigenes Bad, aber nur mit WC und Waschbecken. Würde das vom Amt zugelassen werden? Zum alltäglichen Waschen ist es völllig ausreichend, auch Haarewaschen etc. ist kein Problem. Aber zum Duschen müsst ich halt in die Wohnung meiner Eltern. ???
    Besteht die Möglichkeit, das wir dann als Bedarfsgemeinschaft angesehen werden? Müsst ich dann versuchen über die Nebenkosten einen Wohnzuschuss zu bekommen?
    Ich hoffe ihr könnt mir schnell helfen.


    Danke

  • Hallo dine!


    Ich nehme an, dass Dein eigenes Einkommen nicht ausreicht, um davon die Miete zu bezahlen und auch noch den Lebensunterhalt zu bestreiten. In diesem Falle würdest Du mit Deinen Eltern, eine Bedarfsgemeinschaft bilden, wenn auch diese erwerbsfähige Hilfebedürftige sind.


    Eventuell könnte man in Deinem Fall auch von einer "Haushaltsgemeinschaft" sprechen, insofern Dein Einkommen über dem Dir zustehenden Satz für Lebensunterhalt + Unterkunftskosten liegt und Du keine Unterstützung von Seiten Deiner Eltern bekommst.


    Beziehen Deine Eltern ALG II?


    vG Berthold

  • Hallo Berthold!


    Ich habe bis jetzt Bafög bekommen, da das Einkommen meiner Eltern gering ist und war und sie mich daher nicht unterstützen können. Zudem kommt hinzu das mein Vater ab März arbeitslos wird und ALG I beziehen wird. Voraussichtlich wird diese Arbeitslosigkeit nicht lange anhalten, vielleicht so 1-2 Monate.
    Daher habe ich jetzt den Antrag auf Sozialgeld gestellt und möchte meinen Eltern einen kleinen Mietbetrag (100€ für das Zimmer inkl. Nebenkosten) monatlich überweisen.
    Was wäre, wenn wir eine Hausgemeinschaft bilden würden? Müsste ich dann alle Nebenkosten die beim Haus einfallen dem Amt vorlegen und die würden das dann auf meine von mir genutzten qm anteilig berechnen. Bräuchte ich da noch einen Untermietvertrag?


    Danke und viele Grüße

  • Halo Nadine,


    da du über 25 und eine angeschlossene Berufsausbildung hast, sind deine Eltern dir nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet und deshalb seid ihr keine Bedarfsgemeinschaft, sondern du bildest eine eigene bedarfsgemeinschaft. Du und deine Eltern müsst nur erklären, dass ihr nicht füreinander einsteht und keine gegenseitigen Kontovollmachten habt. Auch wenn die ARGE das bei euch versuchen wird. Frage vorher bei der ARGE an,was die angemessenen Kosten für eine Wohnung für dich wären. Im Mietvertrag must du die Grösse angeben(vergiss dabei nicht die Anteile von den Räumen die du mitbenutzt).
    Ihr seid maximal eine Haushaltsgemeinschaft. Mache mit deinen Eltern einen Mietvertrag (Formulare gibts im Internet) und stelle einen Antrag auf ALG II
    Du bekommst die Miete inkl. Nebenkosten ausser Warmwasser und Strom und die Regelleistung.


    351 € Regellseistung
    +
    Warmmiete
    =
    ALG II Anspruch


    Bei mir hat das problemlos funktioniert. Natürlich müssen deine Eltern die Mieteinnahmen versteuern oder bei Hilfsbedürftigkeit als Einkommen angeben.


    Viel Erfolg


    klaus


    @ Berthold2008


    kann dir leider nicht recht geben, hier liegst du falsch.

  • Hallo dine!


    Nachdem Deine Eltern kein ALG II beziehen, Dein Zimmer zwar einen separaten Eingang hat, aber kein vollständiges Bad und Du wahrscheinlich auch die Küche Deiner Eltern mit nutzen wirst, wäre ein Untermietvertrag sinnvoll.
    Du hast Sozialgeld beantragt, also bist Du die Bedarfsgemeinschaft und Deine Eltern wohnen mit Dir in Haushaltsgemeinschaft. Du bezahlst die vertraglich vereinbarte Miete und Nebenkosten insoweit sie von Seiten der ARGE als angemessen betrachtet werden. Du darfst in diesem Falle keine Unterstützung von Seiten Deiner Eltern annehmen und ihnen keine gewähren. Letzteres ist wichtig, da sonst von keiner Haushaltsgemeinschaft ausgegangen wird.
    Die Vorlage der gesamten für das Haus entstandenen Nebenkosten-Belege ist nicht erforderlich.


    Du solltest bei der zuständigen ARGE vorsprechen und Dein Vorhaben erläutern. Auf diesem Wege können irgendwelche Ungereimheiten gleich im Vorfeld ausgeräumt werden.


    vG Berthold

  • @ berthold2008


    es spielt keine Rolle ob Ihre Eltern ALG II beziehen oder nicht.
    Sie ist immer eine eigene Bedarfsgemeinschaft für sich selber.
    Sollten die Eltern ALG II beziehen, müssten Sie nur die Miete als Einkommen angeben.


    siehe § 7 Abs.3 Punkt 4 SGB II


    (3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
    1.die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,
    2.die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils,
    3.als Partner der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
    a)der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,
    b)der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner,
    c)eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen,
    4.die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.


    Gruß Klaus