Hilfe!!!!

  • Hallo,


    ich habe folgende Situation: wegen einer Krankheit konnte ich mich nicht gleich am ersten Tag meiner Arbeitslosigkeit für das ALG II anmelden. Von meinem Arzt habe ich eine Krankmeldung bekommen und habe die Arbeitsagentur gleich am ersten Tag davon informiert.
    Als ich zwei Wochen später mich für das ALG II anmelden wollte, haben die zuständigen Sachbearbeiter gemeint, dass ich keinen Anspruch auf das Geld für die letzten zwei Wochen habe. Auch wenn ich eine Krankmeldung vorlege, wollen die Sachbearbeiter nichts davon wissen.
    Meine Frage: Habe ich bei dieser Situation Anspruch auf ALG II für die Woche, wo ich krank war? Und: Gibt es in SGB (Gesetz) auch ein Paragraph dazu?


    Danke im Voraus für die Antworten

  • Hallo TanjaK,


    es besteht erst Anspruch auf ALG II ab dem Tag der Antragstellung. Das heisst du bekommst tatsächlich für diese beiden Wochen leider nichts.
    Die Krankmeldung dient dir auf dem Amt lediglich dazu, in dieser Zeit von Maßnahmen befreit zu sein bzw. nicht zu Terminen erscheinen zu müssen. Den Antrag hättest du ja aber theoretisch mit der Post pünktlich abschicken können.


    LG, Jalale.

  • Moin,


    ich bin Mitarbeiter einer ARGE und daher gelegentlich nicht gern gelitten ....


    Allerdings hatte ich auch schon mehr als einen Fall, in dem ich anders entscheiden habe. Das Zauberwort lautet:


    Antragstellung beim nicht zuständigen Leistungsträger


    Das geht folgendermaßen:


    Du hast bei der AGENTUR FÜR ARBEIT in deiner Heimatstadt / Gemeinde einen Antrag gestellt, die haben aber abgeleht, ALG I zu zahlen, weil du krank warst? Klar, das ist korrekt.


    ABER: woher solltest Du das wissen?


    Zudem warst Du wegen der Erkrankung verhindert, beim eigentlich zuständigen Leistungsträger nach dem SGB II vorzusprechen?
    Dann lass Dir einen ablehnenden rechtsmittelfähigen Bescheid aushändigen für die 2 Wochen. Knickt der Leistungsträger hier nicht bereits (korrekterweise) ein, dann wahrscheinlich spätestens bei der Einlegung deines Widerspruches gegen die Ablehnung. Voraussetzung ist allerdings, dass es korrekt ist, dass du dich (in Unkenntnis der Rechtslage) bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hast, das soltest du dir ggf. von dort bescheinigen lassen.


    Viel Spaß dabei!

  • Moin,


    moment mal, wenn Du erst arbeitslos geworden bist, warum bekommst Du dann ALG2?


    Ich würde sagen, du musst doch erst ALG1 beziehen können.....


    Wenn Du doch eine Krankmeldung hast, warum hast Du diese nicht dort gleich eingereicht?


    Mit den 2 Wochen wird es nicht klappen, da der Antrag wirklich erst bei Antragstellung oder ab den Zeitpunkt, des Erstgespräches bewilligt werden kann..


    Lieben Gruß, Sabine

  • Hallo noch mal,


    ich bekomme ALG II, weil ich dieses Jahr mein Studium beendet habe...und der, der ALG I beziehen will muss, soweit ich weiß, bevor zwei Jahre gearbeitet haben.
    Klar, das war mein Fehler! Ich konnte die Krankmeldung wegschicken, aber hätte ich die Sicherheit, dass diese auch angekommen wäre? Die Sachbearbeiter könnten ja behaupten, dass nichts angekommen ist. Gut hätte ich das gewusst, dann wäre alles anders verlaufen…
    Meint ihr ein Widerspruch hätte Erfolg?
    Was muss in den Widerspruch reingeschrieben werden?


    Danke

  • Dann noch ne Frage, wie alt und wohnst Du noch zu Hause?


    Wo warst Du denn vorher versichert und hast Dein Studium finanziert?


    Das sind entscheidene Fragen ob Du überhaupt nen Anspruch auf ALG2 hast....


    Lieben Gruß, Sabine

  • Hallo Sabine,


    bin 25 und lebe noch bei meinen Eltern. Versichert bin ich bei AOK und finanzierte mein Studium mit BAföG...Vor meinem Studium habe ich eine Ausbildung gemacht und ein halbes Jahr gearbeitet.


    Gruß Tanja