Hallo,
ich habe folgende Situation: wegen einer Krankheit konnte ich mich nicht gleich am ersten Tag meiner Arbeitslosigkeit für das ALG II anmelden. Von meinem Arzt habe ich eine Krankmeldung bekommen und habe die Arbeitsagentur gleich am ersten Tag davon informiert.
Als ich zwei Wochen später mich für das ALG II anmelden wollte, haben die zuständigen Sachbearbeiter gemeint, dass ich keinen Anspruch auf das Geld für die letzten zwei Wochen habe. Auch wenn ich eine Krankmeldung vorlege, wollen die Sachbearbeiter nichts davon wissen.
Meine Frage: Habe ich bei dieser Situation Anspruch auf ALG II für die Woche, wo ich krank war? Und: Gibt es in SGB (Gesetz) auch ein Paragraph dazu?
Danke im Voraus für die Antworten