hy leuts
Weiss da jemand was.und zwar sind in den neuen blättern (MEB) antrag auf gewährung für kostenaufwändige ernährung.Wurde von 17 krankheiten auf 9 gestrichen.
Diabetes u.ä fallen weg.Da der Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V dieses empfohlen hat.
Nun meine frage es ist do keine gesetztes änderung zum mehrbedarf heraus oder ein gerichtsurteil.Meiner meinung nach ist eine empfehlug eines vereines keine gesetzesgrundlage für die arge.Wie ist das jezt mit den neuen anträgen, soll man noch die alten verwenden dort stehen die gestrichenen krankheiten noch drauf.
und hat jemand schon erfahrung damit
gruß wenzel