bitte helft mir

  • hallo Ihr lieben,


    ich hatte schon mal ein thema aufgemacht "verzweiflung" das ist dann wohl hinfällig...


    Da ich im mom bei einem bekannten wohe und dort nicht mehr bleiben kann hatte ich die idee eine 2 ZKB wohnung zu mieten und die mit einer Freundin zu beziehen also eine WG zu gründen.
    KEINE bedarfsgemeinschaft sondern eine HAUSHALTSGESELLSCHAFT.
    Ich habe mich bereits umgehört und hätte eine Wohnung 2 ZKB 53m² 321 Kaltmiete NK 177 inkl. heizung also Warm 498€ sie hätte ihr schlaf-Wohnraum und ich hätte meinen Schlaf-Wohnraum und eine gemeinsame küche sowie ein gemeinsames bad.


    Das heißt die Arge müsste anteilig nur die hälfte zahlen das wären grob 250E würde sie ja günstiger kommen wie wenn ich mir ne kl. wohnung holen würde die müssten sie mit (Mietspiegel) 340€ zahlen.


    Denkt Ihr ich könnte damit glück haben????


    Für die ARGE wäre es besser ( Geld ) für mich wäre es besser (nicht immer ganz alleine)


    Was denkt ihr soll ich es versuchen???


    Danke im vorraus


    Liebe Grüße


    Melanie

  • Hallo Muzelmaus!


    In Deinem Fall würde es sich dann um eine "Wohngemeinschaft" handeln, da sich eine "Haushaltsgemeinschaft" nur auf miteinander verwandte bzw verschwägerte Personen bezieht.


    Zwar liegt kein zwingender Grund für einen Umzug vor, d.h. die ARGE könnte sich ggf. gegen die Übernahme der Umzugskosten wehren, aber nachdem die halbe Miete der neuen Wohnung weniger kostet, als Deine jetzige, passt Dein Vorhaben sehr gut in den "Sparauftrag" der ARGEN!


    Auf diesen "Auftrag zum Sparen" solltest Du bei der Beantragung bei der ARGE auch verweisen! Ich sehe da gute Chancen!


    vG Berthold

  • das hört sich doch mal gut jetzt hat sich grade noch ein bekannter gemeldet der würde das auch gerne mit mir machen der will von zuhause raus wegen fam. problemen. ich habe mich im netz schlau gemacht es darf sich nur um eine haushaltsgesellschaft handeln


    http://www.bag-shi.de/fachinfo/rechtsdurchsetzung/sozialgerichtbarkeit/sg-duesseldorf050418/


    das bedeutet


    kein gegenseitiges einstehen...
    keine verfügung gegenseitig von geld...
    etc.p.p


    es gibt so komische unterschiede zw. wohngemeinschaft haushaltsgemeinschaft und bedarfsgemeinschaft.


    ich habe alles nachgerechnet und müsste alles geldlich passen.. aber die finden bestimmt wieder nen grund...


    Ich bin so froh wenn ich die ausbildung anfangen kann....


    Vielen Vielen Dank ......


    Liebe Grüße


    Melanie

  • Hallo Muzelmaus!


    Da eine "Haushaltsgemeinschaft" nur dann vorliegt, wenn ein Nichthilfebedürftiger mit verwandten Hilfebedürftigen in einem Haushalt lebt, wird von Seiten der ARGE davon ausgegangen, dass sich Verwandte untereinander unterstützen. Dieser Annahme kann und sollte man widersprechen, indem der Hilfebedürftige erklärt, von dem Nichthilfebedürftigen keinerlei Leistungen aus dessen Einkommen oder Vermögen zu erhalten. Der Nichthilfebedürftige bezahlt lediglich seinen Anteil an Miete und Heizung und erklärt seinerseits gegenüber der ARGE, dass er den Hilfebedürftigen mit keinerlei Leistungen aus seinem Einkommen oder Vermögen unterstützt.!


    Bei einer "Wohngemeinschaft" bezahlt ebenso jeder seinen Anteil an Miete und Heizung. Zusätzliche Erklärungen hinsichtlich Unterstützung sind nicht erforderlich.


    In Deinem Fall also Wohngemeinschaft!


    vG Berthold