Hallo zusammen,
zu dem Thema " Angemessene Größe bei Eigenheimen" hatte ich bereits schon mal eine Frage gestellt, und ich bin darauf verwiesen worden, dass die Faustregel " Haus-bis 130 m² und Wohnung bis 120 m² unabhängig von der Anzahl der Bewohner " gilt.
Nun ist mein Widerspruch inzwischen abgelehnt worden, weil ich bei 88 m² als Einzelperson eine Eigetumswohnung bewohne, die 8 m² zu groß ist.
Wieso hat sich die "Faustregel" noch nicht zu den Mitarbeitern der Arge herumgesprochen?
Hat eine Klage vor dem Sozilgericht für mich Aussicht auf Erfolg? Was meint ihr?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten.