brauche dringend guten rat

  • hallo @ all.
    :confused::confused::confused:
    ich hab ein problem:


    ich bekam 2007-2008 (schuljahr) schüler-bafög (361€) habe eine wg (195€) und muss schulgeld bezahlen (150€). außerdem bekomme ich kindergeld von meinem vater. das ding ist nu, das meine mutter in meinen einzugsbereich gezogen ist, da sie sich von meinem vater hat scheiden lassen. deshalb bekomme ich jetzt nur noch das kleine bafög (212€) da das amt davon ausgeht, das ich wieder zu ihr ziehen könnte. kann ich aber nicht. jedenfalls hatte ich jetzt eine ewige hin-und-her-rennerei bis ich letzte woche endlich meinen hartz IV antrag abgeben konnte.
    jetzt zu meinen fragen:
    kann ich meinen vater dazu zwingen mir zusätzlich zu dem kinderrgeld unterhalt zu bezahlen?
    muss ich das schulgeld selbst bezahlen? (ist meine erstausbildung) wenn nicht, darf er das dann von dem geld, was er mir bezahlt abziehen? was ist mit meiner mutter? muss sie nicht auch leistungen für mich erbringen? sie bekommt hartz IV und mein kleiner bruder wohnt bei ihr. wo kann icch sonst noch leistungen beziehen (wohngeld etc.)?


    vielen dank schonmal für antworten :D

  • Hallo. Ich verstehe das alles nicht so richtig und weiß auch nicht, ob in einzelnen Bundesländern unterschiedlich verfahren wird, kann mir das aber nicht vorstellen.


    Also 1. Du beziehst Bafög, weil deine Eltern offensichtlich nicht komplett für dich aufkommen können.
    Und 2. Was bitte soll denn deine Mutter von ihrem H IV-Geld an dich zahlen? Das reicht doch so schon nicht.
    3. Was heißt "kleines" Bafög und "in den Einzugsbereich gezogen...?"


    Mein Sohn bekommt auch Bafög. Allerdings ist er Student. Zunächst bekam er das Bafög, das noch zu Hause lebende Studenten bekommen - ca.414 Euro waren das. Wir wohnen recht abgelegen und die Verkehrsanbindungen sind mehr als schlecht, am Wochenende geht fast nix, unter der Woche spät abends auch nix... Daher hat er sich jetzt ein Zimmer zur Untermiete genommen und erhält nun dieses "andere" Bafög, also das, was man bekommt, wenn man nicht mehr zu Hause wohnt - im selben Ort praktisch, nur ein "zentralerer" Ortsteil. Von "Einzugsbereich" etc. habe ich noch nichts gehört. Am Besten rufst du mal bei der für dich zuständigen Bafögstelle an. Die haben auch immer einen Ansprechpartner für Fragen, die sonst in keinem Heftchen oder dergleichen beantwortet sind. Wir haben damit nur gute Erfahrungen gemacht.


    Wenn du das wegen "Außer-Haus-Wohnens" erhöhte Bafög bekommen solltest, entfällt die Frage nach dem Wohngeld natürlich. Aber wie gesagt: Ganz konkrete Antworten geben dir (oft auch nette) Menschen in den einzelnen Behörden.

  • Zunächst einmal müßtest du den erhöhten Bafög Betrag weiterhin bekommen auch wenn deine Mutter jetzt in deine nähe gezogen ist da du ja schon einige Zeit eine eigene Wohnung hast.Wie kommt das Bafäg Amt dazu von dir zu erwarten das du wieder bei deiner mutter einziehst.Ich nehme mal an das dies auch nicht funktionieren würde da die Wohnung deiner Mutter ja nur auf eine Person zugeschnitten sein dürfte denn mehr bezahlt die ARGE ja nicht.Von deiner Mutter kannst du zwar Unterhalt verlangen aber da wird nichts zu holen sein wenn sie ALG2 erhält.Bei deinem Vater könntest du Unterhalt verlangen aber da kommt es darauf an wie hoch sein Einkommen ist und ob er dir da etwas zahlen kann.Das Schulgeld mußt du selbst bezahlen denn wer soll es sonst machen es sei denn du einigst dich mit deinem Vater darauf das er das übernimmt anstatt dir Unterhalt zu zahlen.

  • Hallo,


    es ist schon richtig, dass du nun nicht mehr den erhöhten Grundbetrag bekommst, da darauf nur Anspruch besteht, wenn von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht zu erreichen ist.
    Wenn du also im "Einzugsgebiet" deiner Mutter wohnst, müsstest du leider wieder bei ihr einziehen, bzw. die Kosten selbst tragen.


    lirafe und Kitty: bei Schüler-Bafög ist das was anderes, als wenn das Kind studiert. Und der Grundbetrag und die Bedingungen hängen auch von der Art der schulischen Ausbildung ab.


    Maleris, du machst sicher eine Ausbildung an einer Berufsfachschule bzw. Fachschule, oder?
    Ich denke dir steht kein Wohngeld zu, denn sicher werden die auch so argumentieren, dass du zu deiner Mutter ziehen kannst. Was den Unterhalt deines Vaters betrifft, schau dir doch mal die Düsseldorfer Tabelle an. Da steht wieviel er zahlen muss. Gibt er dir weniger, kannst du natürlich verlangen, dass er dir den vollen Betrag zahlt, bzw. wenn er nicht soviel Einkommen hat, melde dich beim Jugendamt. Die leisten eventuell Vorschuss.
    Aber du kannst dich ja auch mal nach einem Bildungskredit erkundigen, musst aber bedenken, den irgendwann zurück zahlen zu müssen, im Gegensatz zum Schüler-BAföG.


    Alles Gute.
    LG, Jalale.

  • jalale


    Du hast schon recht das Bafög für Schüler etwas anderes ist wie für Studenten aber in dem Falle hat sie ja schon einige Zeit eine eigene Wohnung und das die Mutter jetzt wieder in ihrem Einzugsbereich wohnt resultiert aus der Scheidung und meiner Meinung nach kann die Bafög Stelle nicht davon ausgehen das sie jetzt ihre Eigenständigkeit aufgibt und wieder bei der Mutter einzieht.Ich würde ihr schon raten gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen.

  • Hallo,


    ja sie kann es versuchen.
    Maleris, du solltest dich dann auf § 12 BAföG-Gesetz berufen. Da steht nämlich nichts davon, dass du in einer Mindestentfernung zu deinen Eltern wohnen musst.


    Viel Erfolg.
    LG, Jalale.

  • sooo erst mal danke für die vielen beiträge.


    mit dm bafög-amt hab ich mich schon auseinander gesetzt, und dort wurde mir nur gesagt, das im bafög gesetz nicht geregelt ist, dass das kind anspruch auf eine eigen wohnung hat, wenn die eltern im einzugsbereich (also einem ort, von wo aus die ausbildungsstätte innerhalb von 2 stunden täglich zu erreichen ist) leben, oder halt, wie bei mir ein elternteil. wie die beziehung zwischen eltern und kind ist, spielt dabei keine rolle. also bin bei uns zur arge und habe dort einen antrag zum bezug einer eigenen wohnung gestellt, also die berechtigung mit unter 25 überhaupt eine eigene wohnung haben zu dürfen. der wurde mir auch bewilligt, allerdings kann ich damit nicht zum bafög-amt gehen und sagen, hey, zahlt mir wieder mein volles bafög, sondern muss zur arge und dort einen antrag auf hartz IV stellen. das habe ich jetzt auch gemacht, mal sehen was raus kommt.


    das kleine bafög gibts für jugendliche, die zuhause, bzw. im einzugsgebiet leben.
    das große bafög gibts für jugendliche, die anspruch auf eine eigene wohnung haben, da sie die ausbildungsstätte nicht innerhalb der zumutbaren zeit erreichen könnten, also innerhalb von zwei stunden.


    da ich jetzt aber diesen bescheid von der arge habe und weiterhin nur das kleine bafög bekommen werde hätte ich doch aber eigentlich anspruch auf wohngeld oder


    vielen dank nochmal für die hilfe, eure maleris

  • Moin,


    also,


    1. es gibt entweder Wohngeld oder SGB II, beides schließt sich aus.


    Für alle die die Erfahrung machten, dass es für die Kinder in den BG´1 Wohngeld doch gibt: Ja, aber nur wenn dieses Kind dann keine EIGENEN INDIVIDUELLEN Anspruch auf Leistungen nach SGB II mehr hat. (Das ist eine haushaltsrechtliche Kiste, das zu erläutern fehlt hier die Zeit.)


    2. es gibt kein reguläres SGB II bei BaföG, allenfalls eine Zuschuss zu den ungedeckten Unterkunftskosten nach § 22 SGB II, denn nach § 7 SGB II hat keinen Anspruch auf SGB II, wer Bafög nach den §§ .... erhält


    3. so einen Fall hatte ich selber noch nicht, kann sein, dass Bafög nicht nach den §§ ... gezahlt wird, dann greift wieder der Ausschlusstatbestand nach § 7 SGB II nicht.


    Spätestens jetzt sollte klar sein, dass du was Besonders bist, quasi amtlich festgestellt ...