Beide Hartz IV, dürfen wir zusammenziehen?

  • Hallo ihr lieben,
    Ich hoffe mir kann jemand bei meiner Frage weiterhelfen weil er/sie schon die selben Erfahrungen gemacht haben:
    Also ich bin alleinerziehend mit zwei kleinen Kindern (4 und 5) und meine Lebensgefährtin ist ebenfalls alleinerziehend mit zwei Kindern (2 und 5), wir überlegen nun uns eine gemeinsame Wohnung zu suchen, wir erhalten beide Hartz IV, jedoch kann keiner von uns beiden sich einen Vollzeitjob suchen weil sonst die Kinderbetreuung nicht gesichert ist, das würde sich ändern wenn wir eine gemeinsame Wohnung hätten, die Frage ist nur ob das Amt einem Umzug zustimmen würde, denn wir haben ja beide Wohnungen die für drei Personen angemessen sind, hat eine von euch Erfahrungen damit ob das Amt unter solchen Vorraussetzungen einem Zusammenzug zustimmt?
    Vielen Dank für eure Mühen.
    Jordan

  • Hallo Jordan!


    Es stimmt, was Biene sagt, aber das Amt spart nicht nur an der Miete, wenn ihr aus zwei Wohnungen eine gemeinsame macht. Fortan seid ihr Partner und erhaltet statt € 351 nur noch € 316 und für jeden von Euch fällt der Zuschlag für Alleinerziehende weg.


    Das solltet ihr noch bedenken!


    vG Berthold