Hallo zusammen,
seit heute bin ich neu in diesem Forum.
Ich habe gleich mal eine Frage:
In einem Beitrag zu "Eigenheim/ Eigentumswohnung" hier im Forum ist zu lesen, dass ein selbstbewohntes Haus bis 130 m² und eine Eigentumswohnung bis 120 m² als "angemessen" im Sinne der ALG II- Gesetze betrachtet werden, egal, wie viele Bewohner darin wohnen.Bisher wurde dies anders geregelt.
Beruht die letzte Aussage auf einem neuen Gerichtsurteil, und wenn ja, weiß jemand das Aktenzeichen?
Für eine Beantwortung meiner Frage wäre ich sehr dankbar.
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Hallo mumbiker!
Guck doch bitte mal hier: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt/Rechtsprechung/2005/03_2005/2005_08_08_1.php
Ganz unten auf der Seite findest Du auch das Aktenzeichen.
vG Berthold
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Hallo Berthold,
vielen Dank für den Hinweis.
VG mumbiker
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