Ich war in den Jahren 2001-Mai 2006 neben meinem Studium in einem festangestellen Arbeitsverhältnis beschäftigt (und befinde mich nach wie vor in diesem Angestelltenverhältnis). Im Juli 2006 ist mein Kind auf die Welt gekommen. Seitdem beziehe ich - da ich alleinerziehend und in Elternzeit bin - ALGII. Ich habe im Dezember 2007 (quasi auf den letzten Drücker) meine (freiwillige) Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2005 abgegeben und im Februar 2008 eine Erstattung von rund 600,- Euro erhalten. Bis jetzt bin ich davon ausgegangen, daß ich diese Summe gegenüber Hartz 4 nicht angeben muß, da es sich um eine Steuerrückzahlung für das Jahr 2005 handelt. Ich meine seinerzeit auch entsprechende Artikel im Internet über dieses Thema gefunden zu haben, nach neuerlicher Beschäftigung mit dieser Frage kommen mir aber doch Zweifel. Um Antworten wäre ich sehr dankbar!
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Es gilt das Zuflußprinzip ! Also musst Du es angeben, weil Du es ja erst jetzt erhalten hast, als Du eben ALG 2 bezogen hast... Es ist Einkommen und muss angegeben werden...
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Alles was du an Geldeingängen im Monat auf deinem Konto hast mußt du angeben auch wenn es sich um Zahlungen handelt die du vielleicht schon vorher hättest kriegen sollen.
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angeben mußt du es schon,aber soviel ich gerade gelesen habe,wird es aufgeteilt auf ein Jahr,so das nur wenig in einem Monat angerechnet wird und nicht alles.
Hier ein link dieser Seite http://www.sozialleistungen.in…zaehlt-als-einkommen.html
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Hallo shiva01!
Tatsächlich sind sich da die Sozialgerichte nicht einig! Mal wird eine Steuererstattung als Einkommen betrachtet, mal als Vermögen. In letzterem Falle läge Deine Erstattung unterhalb der Freibeträge, d.h. sie würde nicht angerechnet.
Darum kämpfen würde ich allemal, schließlich ist ja eine Erstattung Geld, ein vorher zuviel bezahltes Geld.
Sollte Dich dennoch eine Anrechnung treffen, so laß Dir eine Ratenzahlung von 12 Monaten einräumen, die djpandabaer richtig schreibt.vG Berthold
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