Kann ich mit meinem Freund zusammen ziehen?

  • Hallo
    Mein Name ist Katharina ich bin 18 Jahre alt bekomme Geld vom Job Center und wohne alleine, allerdings würde ich jetzt gerne mit meinem Freund zusammen ziehen.
    Er ist 19 Jahre alt und wohnt noch bei seinen Eltern er ist Arbeitslos und geht zur Abendschule hat aber kein eigenes Einkommen.Seine Mutter ist Schwerbehindert und sein Vater verdient 1300 € Netto leben aber in Insolvenz.
    Jetzt wollte ich mal fragen wie es ausieht ob wir zusammen ziehen können und ob er Leistungen vom Job Center beziehen kann?


    Und was wir jetzt genau machen müssen, mitbringen müssen, damit alles unter Trockenen Tüchern kommt.


    Bitte um Antwort
    Liebe Grüße Katharina

  • Hallo Terror_Emo!


    Die finanzielle Lage der Eltern Deines Freundes ist nicht vollständig erklärt.
    Der Vater verdient € 1300 netto!
    Bekommt die Mutter aufgrund ihrer Schwerbehinderung Rente?
    Kannst Du dazu noch etwas sagen?


    Das die Eltern eine Verbraucherinsolvenz laufen haben ist dabei nicht relevant.


    vG Berthold

  • Der Vater meines Freundes verdient wie gesagt 1300 Euro netto, aber davon muss er die Autoerhaltungskosten tragen (Benzin, etwaige Reperaturen[...]), Für einen Monat leben, die Arznei- und Krankenhauskosten zur Hälfte selber tragen, Miete (~600 Euro) und einen Monat davon einkaufen, bzw. leben.
    Seine Mutter bekommt Frührente (600 Euro) und ist die meiste Zeit im Krankenhaus.
    Durch die Pleite ihrer Selbstständigkeit haben sie schließlich Privatinsolvenz angemeldet.
    Das war vor zirka 4 Jahren.
    Mein Freund hatte durch diese Situation mit seinen Eltern (schlechtes Verhältnis zum Vater und die Krankheit der Mutter) schwere Depressionen und hat sich damals mit dem Jugendamt in Verbindung gesetzt, nur haben die sich Situation nur Oberflächlich eingesehn und die Sache dabei belassen.
    Seitdem wohnt mein Freund (inoffiziell) bei mir, nun möchten wir das einfach öffentlich machen, sodass er auch ALG II Unterstützung bekommt, bis er die Schulausbildung (Zweiter Bildungsweg -> Realschulabschluss) vollendet hat. Und ggf. zur Bundeswehr geht oder eine Ausbildung in der Tasche hat.
    Nur würde der letzte Kontakt zu seinen Eltern abbrechen, wenn der Vater Unterhalt zahlen müsste und das möchte er nicht, wohnen kann er da aber auch nicht, da er sich in dieser Situation nicht wohl fühlt, geschweige denn ein eigenes Zimmer oder einen Ort der Ruhe hat (Seine Eltern sind nach seinem "Auszug" in einer kleineren Wohnung umgezogen, er wurde aber wegen der Familienversicherung zum Vorteil mit angemeldet).
    Hoffe jetzt ist die Situation gut beschrieben.


    Liebe Grüße,
    Katharina

  • Hallo Terror_Emo!


    Grundsätzlich kann Dein Freund, da über 18, von zuhause ausziehen wenn er möchte und es sich leisten kann. Benötigt er für seinen Lebensunterhalt jedoch ALG-II-Leistungen, werden keine Kosten für eine eigene Wohnung oder Mietkostenanteile übernommen.
    In wie weit er Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt hat, wird die ARGE prüfen, ob die Eltern für Unterhalt herangezogen werden können. Hier kämen gemäß Düsseldorfer-Tabelle für seine Altersgruppe bis zu € 432 zusammen. Hinzu käme noch das Kindergeld, dass dann ihm zustände, wenn er nicht mehr zuhause wohnt. Beides zusammen ist jedoch mehr, als er von der ARGE bekäme.


    Meiner Meinung nach kann er mit keinen zusätzlichen Leistungen durch die ARGE rechnen!


    vG Berthold