@ Biene
Wieso liegt dein Sohn denn drunter.Laut ARGE hat er eine Regelleistung von 281 Euro zu bekommen und er bekommt doch über 300Euro Ausbildungsgeld also kann er sich davon selbst versorgen.
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@ Kitty121
Da hast Du recht, aber Du musst davon den Selbstbehalt noch abziehen und die Miete + Nebenkosten berrechnen..
Somit liegt Er unter dem Satz 281+163 Selbbehalt macht 444Euro
Liege ich damit jetzt etwas falsch???
Lieben Gruß, Sabine
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Miete wären noch plus ca.120Euro einschließlich Nebenkosten und Gas.... So dann liegt der Bedarf bei ca.564Euro
Nun bekommt Er, da die Krankenkassenbeiträge ja nun angeglichen wurde 20 Euro weniger, macht eine Ausbildungsvergütung von 351 Euro + KIndergeld 164 Euro = 515 Euro
Ich hoffe meine Rechnung stimmt so???
Lieben Gruß, Sabine
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Hallo Biene!
Der Bedarf = Sozialgeld (281) + Mietanteil (120) = € 401
Das Einkommen = Ausbildungsvergütung (351) + Kindergeld (164) = € 515Damit ist das Einkommen höher als der Bedarf und somit gehört Dein Sohn nicht mehr in die BG sondern in eine "Haushaltsgemeinschaft".
Was meinst Du mit Selbstbehalt?vG Berthold
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Selbstbehalt ist doch jener Betrag, der einem bleiben muss, bevor man gepfändet wird!
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Nein, diese 163 Euro darfst Du dazu verdienen ohne das sie dieses Berechnen
281+163+120 Euro=564 Euro stehen meinem Sohn zu
351+164 Euro= 515 Euro die Er bekommt
Ich bekomme also die Differenz von dem ganzen und dass sind 49 Euro
Somit liegt Er noch unter dem Satz, so haben sie es mir auch erklärt...
Habe genau diese Angaben beim ALG2 Rechner eingegeben und somit würde ich mich selbst ans Bein pippien
Lieben Gruß, Sabine
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Komme ich nicht ganz mit denn diesen Selbstbehalt also das was er dazu verdienen könnte hat doch nichts mit seinen Einnahmen zu tun.Er hat seine Ausbildungsvergütung und das Kindergeld davon muß er sich an der Miete beteiligen und fertig.Was er dann noch eventuell dazuverdient ist seine Sache und hat mit deinem Leistungsbezug absolut nichts zu tun.Mit der Vergütung die er von seinem Arbeitgeber bekommt kann er sich selbst unterhalten und diese liegt auch über dem Regelsatz den er bekommen würde.Die ARGE kann sich das nicht so zurechtbiegen wie sie es gerade baruchen.
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Von dieser Ausbildungsvergütung werden 163 Freibetrag berechnet...
Sprich Ausbildungsvergütung 351- 163 Euro Freibetrag....
Macht nach Adam Riese ein Anrechnungsbeitrag von 188 + 164 Euro Kindergeld, was mir angerechnet wird, richtig?
Jetzt komm ich bald selber nicht mehr klar
Lieben Gruß, Sabine
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Hallo,
der Selbstbehalt ist nicht irgendein fiktiver Betrag, die 163,- ergeben sich aus dem Netto-Lohn von Bienes Sohn.
Und deswegen stimmt die Rechnung. Er bezieht ja Einkommen, also berechnen sie seinen Freibetrag. Dieser würde ihm ja zu Verfügung stehen bei ALG II-Bezug. Somit ergeben sich die 564,- und damit hat er tatsächlich weniger zur Verfügung.
Das ist ganz großer Beschiss, aber da kann man wohl nichts machen.
Ich versuch mich im Netz mal schlau zu machen, ob da irgendwas geht, weil das ist ja echt das letzte...Bis dann, lg
Jalale. -
Er würde ja aber aus dem ALG2 Bezug durch seine Ausbildungsvergütung und dem Kindergeld rausfallen.Ich verstehe nicht was das da mit irgendeinem Freibetrag soll den hätte er doch nur wenn sein Einkommen beim ALG2 mitgerechnet wird.Das ihm da ein Freibetrag bleiben muß ist klar aber so ist das doch alles doppelt gemoppelt.
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Also ich hab jetzt nichts konkretes weiter gefunden, auch im SGB II steht zu Selbstbehalt nichts.
Ich sehe das so: die ARGE berechnet zwei Wege, einmal den dass der Sohn sich selbst versorgt und aus der BG raus ist, und dann den dass er weiter Leistungen bezieht und eben sein EK angerechnet wird. Am Ende komen zwei Zahlen heraus und das bessere Ergebnis entscheidet dann wie es gehandhabt wird.Ich habe ermittelt,
Fall 1:
351,- Ausbildungsvergütung
+ 164,- KG
= 515,-Fall 2:
281,- RL
+ 120,- KdU
+ 163,- Freibetrag EK
= 564,-Damit hat er im Fall 2 mehr Geld zur Verfügung. Und nun kann ich doch nichts negatives daran mehr entdecken.
Biene, dir werden wie du ja schon geschrieben hast, 352,- abgezogen, aber dafür bekommst du ja Regelleistung + Mietanteil (= 401,-).Letztendlich steht ihr so also besser da.
LG, Jalale
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Das ist auch meine Rechnung gewesen und somit sind wir gleicher Meinung....
Er liegt nämlich damit unter dem Satz und warum soll Er dann auch aus der BG, würde mir ja selbst wie schon vorher erwähnt ans Bein pippien :-)..
Ganz lieben Gruß und nochmals Danke, Sabine
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Hallo Berthold,
der Sohn von Biene bekommt 351,- Ausbildungsvergütung und die werden bei der BG angerechnet. Die 163€ sind der übliche Freibetrag.
Weiterhin bekommt er die Regelleistung von 281€ - 164€ KG und den Mietanteil von 120€.
Und somit hat er mehr Geld zur Verfügung, als wenn er aus der BG rausfallen würde. Er bekäme dann zwar 351€ + 164€, müsste aber die 120€ Miete davon bezahlen.
Also bleibt er in der BG und sein EK wird angerechnet.Im SGB II § 7 heisst es ja, dass Kinder unter 25 dann nicht zur BG gehören, wenn sie ihren Unterhalt selbst finanzieren können.
Somit hat da schon alles seine Richtigkeit.LG, Jalale.
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Hallo jalale!
Ich hoffe Du bist mir nicht böse, ist auch mein letzter Versuch die Thematik auch verstehen zu wollen!
Selbstbehalt = jener Betrag, welcher einem Unterhaltspflichtigen verbleiben muss.
Unter Freibetrag verstehe ich jenen Betrag, den ich als ALG-II-Empfänger aus einem Nebenverdienst behalten darf. Im Falle von € 400 sind dies € 100 Freibetrag + 20 % Werbungskosten aus den verbleibenden € 300!
In meinen Augen fließen Bienes Sohn lediglich die Ausbildungsvergütung + KG zu = € 515. Den Freibetrag hat er doch nicht wirklich zur Verfügung!
Der Sohn einer Bekannten ist im 3. Lehrjahr und lebt mit seiner Mutter in "Haushaltsgemeinschaft", weil sein Einkommen, bestehend aus Ausbildungsvergütung + KG den Bedarf von Sozialgeld + Mietanteil übersteigt. Ein Freibetrag oder Selbstbehalt taucht dabei nirgendwo auf.
LG Berthold :):):)
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Hallo Berthold,
zu deinem Bekannten: das ist eben genau der andere Fall. kann seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten, da sein EK + KG mehr ist als ihm an ALG II zustehen würde. Damit fällt er aus der BG raus und bekommt sein Geld wie gehabt. Er hat mit der ARGE nichts mehr am Hut. Deswegen gibts da auch keinen Selbsbehalt.
Bienes Sohn aber hat eben nur 515,- und könnte damit seinen Lebensunterhalt nicht sicher stellen. Deswegen bleibt er im ALG II- Bezug und damit auch in der BG von Biene.
Seine Ausbildungsvergütung wird dann bis auf einen Freibetrag (hier = Selbsthalt) auf die Regelleistung angerechnet. Ganz normal, wie jedes Einkommen eines ALG II - Beziehers.
Der Selbstbehalt, den du meinst, bezieht sich auf Unterhaltsleistungen eines oder beider Elternteile. Es gibt mehrere Verwendungen für das Wort. In dem Zusammenhang hier ist der Selbstbehalt das, was einem ALG II- Bezieher von seinem Zuverdienst bleibt, sprich Freibetrag. (Um genau zu sein: der Freibetrag sind ja nur die 100€, hinzu kommen noch Werbungskosten u.a., der Selbstbehalt drückt die Gesamtsumme aus)Ich versuch mal den Selbstbehalt nachzuvollziehen: 351 netto - 100 = 251,- davon 20% = 50,-
= 150,- Selbstbehalt. Dass bei Bienes Sohn 13,- mehr rauskommen, könnte an zusätzlichen Fahrtkosten liegen oder so, weiß ich nicht.Jedenfalls bekommt er dann: 281 + 120 + 163 = 564,- und damit 49,- mehr als hätte, wenn er für sich selbst sorgen müsste.
Ich hoffe jetzt ist alles richtig und verständlich.
Bin dir nicht böse Berthold, ich blick bei einigen Sachen auch überhaupt nicht durch.Lieben Gruß,
Jalale. -
Hallo und guten Morgen,
die Fahrkosten werden zusätzlich mit 45 Euro monatlich Vergütet, dass heisst immer noch wir stehen besser da, als wenn Er nicht zur BG gehören würde...
Sprich Er hat am Ende 94 Euro mehr zur Verfügung, als wenn Er nur seine Ausbildungsvergütung und Kindergeld zur Verfügung hat...
Lieben Gruß und ich hoffe jetzt ist es verständlicher geworden, Sabine
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