Mit Mutter wieder zusammenziehen, wie?

  • Da ich hier neu bin:


    Hallo an alle hier.


    Also, ich habe das so einige Fragen, bei denen ich mir jetzt nicht so sicher ob das hier das passende Unterforum ist, aber naja....:p


    Folgender Sachverhalt:


    Meine Mutter plant, sich in absehbarer Zeit von meinem Stiefvater zu trennen. Weil Sie bisher Hausfrau war, wird sie wohl erstmal Hartz IV zum Lebensunterhalt für sich und meine beiden Halbsgeschwister (beide unter 18) beantragen müssen. Nun haben wir uns letztens mit dem Gedanken beschäftigt, ob ich dann nicht zu Ihr ziehen solle, da meine momentane Wohnung alles andere als in gutem Zustand und dazu recht teuer ist (und ich wohl auch irgendwann ausziehen muss wegen privatisierung).


    Kurz zu meiner Person:
    Bin 21 Jahre und mache zur Zeit eine Ausbildung als Kaufmann für Bürokommmunikation.
    Ich bin schon mit 16 Jahren ausgezogen und habe seit 17 meine eigene Wohnung (ca 280 € monatlich).
    Meinen Lebensunterhalt bestreite ich mit meiner Ausbildungsvergütung (ca. 560 €) + Kindergeld + Halbwaisenrente (jewils ca. 150 €).
    Ich habe zwar Berufsausbildungsbeihilfe beantragt, der Bescheid lässt jedoch noch auf sich warten. Sonstige staatliche Hilfen (Hartz IV, Wohngeld,....) bekomme ich nicht.


    Meine (unsere) Fragen sind nun, wie viel ich zur Miete und insgesamt für die Wohnung hinzuzahlen müsste, ob ich "Unterhalt" für meine für meine Mutter zahlen müsste und ob sich das überhaupt finanziell für mich lohnen würde.:confused:


    Ich freue und bedanke mich über jede Antwort.:D

  • Hallo Skoomer!


    Mein Rat: Las das, wenn Du Dir selbst was Gutes tun willst. Sei froh das Du eine eigene Wohnung hast!
    Solltest Du nach der Lehre Geld verdienen weil Du eine Anstellung bekommst, darfste ansonsten davon Deine Mutter mit unterstützen, oder ziehst dann wieder aus, weil Du ja eigenständig Deinene Lebenunterhalt bestreiten könntest!


    Also vergiss es und sei froh nicht mit Mama in einer BG geführt zu werden!


    Es gibt tausenden in Deutschland die gerne in Deiner Situation wären, glaube mir, das wäre ein Riesen- Fehler!


    Gruss

  • Moment mal Horst und Biene,


    schön und gut, wenn ihr der Meinung seid Skoomer solle lieber nicht zur Mutter zurück ziehen.
    Aber dass er seiner Mutter und seinen Geschwistern gegenüber unterhaltspflichtig ist, stimmt nicht. Er gehört nicht zur BG sobald er seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann. (SGB II § 7 (3) Punkt 4).


    Das einzige: sein Kindergeld wird, im Falle dass es "überhängt", bei der Regelleistung seiner Mutter verrechnet.
    D.h. Skoomer, wenn du mehr als 351 € + Mietanteil zur Verfügung hast, was bei dir ja der Fall ist, wirst du auf dein Kindergeld verzichten müssen, weil diese 164,- sonst deiner Mutter fehlen.
    Du musst natürlich deinen Mietanteil leisten (1/4 der Gesamtmiete). Du bildest mit deiner Mutter und den Geschwistern eine HG, und daran ändert sich auch nichts, wenn du später festangestellt bist.


    Also Skoomer, du kannst ohne Bedenken bezüglich des ALG II mit deiner Mutter zusammen ziehen. Allerdings überleg es dir gut, denn du wohnst nun schon fünf Jahre alleine. Nachher gibts Ärger und ihr zieht wieder auseinander und zwei neue Wohnungen müssen her.


    LG, Jalale.

  • @ JALALE: ICH HABE NICHT GESCHRIEBEN DAS ER SEINE MUTTER GEGENÜBER UNTERHALTSPFLICHTIG WÜRDE! LEDIGLICH DAS ER SEINE MUTTER WOHLMÖGLICH VON DEM NACH DER LEHRE BESTEHENDEM VERDIENST DANN DAMIT UNTERSTÜTZEN DARF; z.B.: wenn die ARGE zunächst einmal versucht eine den Eltern gegenüber bestehende Verpflichtung seinerseits zu suggerieren! Ob die das dürfen oder nicht steht doch wohl bei all den gemachten Erfahrungen die unter anderem auch hier im Forum nachzulesen sind zunächst einmal nicht zur Debatte, sie machen es halt und diesen Ärger, Stress und was nicht alles kann ers ich doch wirklich ersparen, deshalb auch der Hinweis auf die nicht mit der Mutter bestehende Führung einer BG!


    Was passiert denn wenn die ARGE der Mutti dann die Leistungen kürzt, ob nun Unrecht oder nicht der Sohn muss im ersten Moment als Ersatz für die ausbleibende Zahlung seiner Mutter unter die Arme greifen und darüber hinaus muss er auch noch die weiteren Kenntnisse besitzen die Du dann aufgeführt hast!



    Mach es doch nicht immer komplizierterte als es nötig ist!


    Gruss

  • Also, danke erstmal für all die Antworten! :)


    So wie es aussieht scheint es sich ja nicht wirklich zu lohnen, jedenfalls vom finanziellen Standpunkt aus gesehen. Denn wenn ich auf Kindergeld verzichten und einen Viertel der Miete zahlen (was ich erwartet habe und wozu ich auch bereit gewesen wäre) müsste, käme ich ja ungefähr auf meine jetzige Miete. Lass ich also lieber. Naja, war halt irgendwo nur träumerei.


    Zitat

    Horst: z.B.: wenn die ARGE zunächst einmal versucht eine den Eltern gegenüber bestehende Verpflichtung seinerseits zu suggerieren!


    Damit rechne ich aber auch ohne dass ich mit meiner Mutter zusammenzieh, hab damals nämlich die Erfahrung gemacht, als ich zwischen Schule und Ausbildung HartzIV beantragen wollte, dass die an meinen Stiefvater herantreten wollten, der hatte mich jedoch nicht adoptiert hatte(zum Glück!!!!!) und somit war das Thema gestorben.


    Was ich mich jedoch noch frage:
    Wäre es, wenn die ARGE meiner Mutter das Kindergeld anrechnet, nicht klüger vorher einen Abzweigungsantrag für mich zu stellen????



    P.S.:


    Zitat

    Nachher gibts Ärger und ihr zieht wieder auseinander und zwei neue Wohnungen müssen her.


    Ich hab mich mit meiner Mutter und Geschwistern immer bestens verstanden, mein Stiefvater war das "Problem".:rolleyes:


    Grüße
    Skoomer

  • Hallo zusammen,


    Horst , es war nicht mein Ziel die Sache kompliziert zu machen. Aber Skoomer hatte eine Frage gestellt und die habe ich nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet.
    Sicherlich hat mich das Gesuch verwundert, denn sonst ist es ja meistens umgekehrt. Nur ich beantworte zuerst die Fragen objektiv und dann gebe ich vielleicht noch meine Meinung dazu ab. Letztlich hat Skoomer doch festgestellt, dass es nicht lohnt zu seiner Mutter zu ziehen. Aber diese Entscheidung muss er doch wohl selbst treffen dürfen.


    biene , das versteh ich nicht. Das Einkommen deines Kindes wird dir voll angerechnet? Das kann nicht richtig sein. Erklär mal den Sachverhalt.


    Skoomer , zu deiner Frage bezüglich des Abzweigungsantrages: Du bekommst doch dein Kindergeld von deiner Mutter überwiesen, oder? Hab ich jedenfalls so verstanden. Wenn die Frage darauf abzielt, so doch mit deiner Mutter zusammen ziehen zu können, das funktioniert nicht. Einen Abzweigungsantrag kannst du nur stellen, wenn du nicht mit deiner Mutter in einem Haushalt wohnst.
    Alles Gute.


    LG, Jalale.

  • Hallo Skoomer!


    Ich schließe mich hier der Meinung von Horst an und gebe zu bedenken, dass Du im Falle einer "Nicht-Anstellung" nach der Ausbildung selbst zum Hilfebedürftigen werden könntest und bist dann bis zum 25. Lebensjahr festgenagelt, sprich: Du darfst nicht ausziehen, solange Du dann auf ALG II angewiesen bist.


    Mein Rat: Erhalte Dir Deine Selbständigkeit und Deine eigene Wohnung!


    vG Berthold

  • Hallo an alle, habe in euren Beiträgen betreffend das staatliche Kindergeld den Begriff "Abzweigungsantrag" gelesen. Mein Sohn ist gerade ausgezogen und das Kindergeld für ihn wird mir nach wie vor als Einkommen angerechnet, obwohl ich das natürlich an ihn weiterleite. Hilft so ein Abzweigungsantrag, dies zu ändern, und wenn ja, wo stellt man den?

  • Wenn dein Sohn ausgezogen ist dürfen sie dir sein Kindergeld nicht mit anrechnen.Wenn du auf Nummer sicher gehen willst dann wende dich an die Familienkasse und schreibe denen das sie das Kindergeld deines Sohnes auf sein Konto überweisen sollen dann erscheint es auch nicht mehr auf deinem Konto.

  • Hallo


    jalale


    Mein Sohn ist 19 Jahre und steht in der Ausbildung zum Hotelfachmann...Er lebt in meinem Haushalt und gehört zur BG hat ein Freibetrag von 163 Euro im Monat... Seine Ausbildungsvergütung beträgt 371 Euro (netto)...Somit bekomme ich 208 Euro weniger....


    Lieben Gruß, Sabine

  • Gute Frage, vielleicht hat jemand eine Antwort....


    Ich habe Sie leider nicht.... Es hieß nur damals als Er 18 Jahre war, er wird mit in die BG geführt und peng...
    Ist sowieso alles etwas komisch hier, Arbeitskleidung die Er selbst kaufen musste, wurde vom Amt nie angerechnet... Fahrtkosten bekommt Er nur zur Hälfte erstattet...


    Vielleicht hat ja jemand ein Tipp für mich?


    Lieben Gruß, Sabine

  • Aber Biene,


    sowas musst Du uns doch sagen :) Du weist doch, wir haben immer gute Ideen :)


    Liegt das Einkommen Deines Sohnes über dem Bedarf, so gehört er nicht mehr zur BG. Dann lebst Du mit ihm in "Haushaltsgemeinschaft". Allerdings geht die ARGE davon aus, dass Dich Dein Sohn unterstützt, deshalb die Anrechnung seines Einkommens. § 9 SGB II.


    Dieser Vermutung kann man entgegenwirken, indem Du gegenüber der ARGE erklärst, aus dem Einkommen und Vermögen Deines Sohnes keine Leistungen zu erhalten. Sein Mietanteil ist keine Leistung!
    Dein Sohn erklärt gegenüber der ARGE, dass er Dich mit keinerlei Leistungen aus seinem Einkommen oder Vermögen unterstützt, nur seinen Anteil an Miete und Heizkosten beiträgt.


    Die Folgen:
    Die ARGE bezahlt für Dich nur noch die anteiligen Kosten für Miete und Heizung, dafür entfällt die Anrechnung des Einkommens Deines Sohnes!


    vG Berthold

  • Hallo Biene,


    da dein Sohn unter der Grenze der Grundsicherung liegt, ist es richtig, dass er noch bei euch in der BG ist.
    SGB II § 7 (3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören [...] 4.die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.
    Und damit wird dann auch sein Einkommen angerechnet. Leider.
    Vor allem ärgerlich, wegen der 40 €... Diese Gesetzesgrundlage ist auch überhaupt nicht nachzuvollziehen, finde ich.


    lirafe : Den Abzweigungsantrag stellt man bei der Familienkasse. Ruf da aber vorher mal an, denn im Prinzip müsst ihr solch einen Antrag nicht stellen. Der dient Kindern, die nicht mehr zu Hause wohnen, aber dennoch nicht das KG von den Eltern überwiesen bekommen. Das Kind stellt dann so einen Antrag und bekommt fortan das KG auf sein Konto.
    Aber ihr zahlt ja das KG an euer Kind. Frag bei der Familienkasse, wie ihr euch verhalten sollt. Die ARGE handelt nicht rechtens.
    Viel Erfolg.


    LG, Jalale.