Erwebsminderungsrente und Hartz IV

  • Meine Ehefrau (die einzige in der Bedarfsgemeinschaft) wegen Ihre Krankheit bis Altersrente bezieht eine Erwebsminderungsrente in der Höhe von brutto-797,07 EUR (netto-720,16 EUR) und eine 52,20 €-Betriebsrente. Bei der Abrechnung der Arbeitslosengeld II wurde 163,88 EUR abgezogen mit der Beschreibung: „Abzüglich zu berücksichtigendes Einkommen entsprechend der Zeile – Verteilung Gesamteinkommen-„ Das wurde von den 316,- EUR abgezogen.
    Ist das richtig? Wer kann mir eine Antwort geben?
    Pasito

  • Hallo Pasito!


    Renten, wie sie Deine Frau bekommt, sind Einkommen und werden angerechnet. Es gibt nur wenige Ausnahmen, wie z. B. Renten für Opfer von Gewaltdaten (OeG).


    Ob die Höhe des Abzuges gerechtfertigt ist, kann man so nicht sagen, dafür müsste man mehr wissen über die Anzahl der Personen bei Euch zuhause, ob Kinder und weitere Einkommen vorhanden sind, wie groß und wie teuer Eure Wohnung ist.


    vG Berthold