Hallo ,
wir haben ein großes Problem:
Mein Mann war im Mai 2008 arbeitslos geworden, weil ihm aufgrund gesundheitlicher Beschwerden der Zeitvertrag nicht verlängert wurde. Beim Arbeitsamt hat er angeben, das er einer Untersuchung zustimmt.
Er hat aber diesbezüglich keinen Termin bekommen.
Als sich dann am 23.7.08 die Möglichkeit bot, aus der Arbeitslosigkeit wieder raus zu kommen, hat er Arbeit angenommen- doch mußte er nach 3 Tagen schon wieder starke Medikamente nehmen, die es unmöglich machten Stapler zu fahren oder andere Maschinen zu bedienen. Es war ihm unangenehm nun noch zum Arbeitsamt zu gehen und zu erzählen, das er Arbeit hatte - für einen kurzen Moment, denn die Firma hat ihn natürlich wieder entlassen.
Im Oktober kam dann ein Schreiben vom Amt, ob es richtig ist, dass er seit dem 23.7.08 wieder arbeitet und wir haben die Situation geschildert. Das nächste Schreiben dann -unter dem Weihnachtsbaum!!!- wir sollen knapp 2000€ zurückzahlen, können uns dazu noch äußern, also die ganze Situation noch einmal geschildert!
Jetzt, Mitte Februar dann der Erstattungsbescheid von knapp 2000€ - mit dem Hinweis, eine Weiterzahlung kann erst nach erneuter persönlicher Arbeitslosmeldung erfolgen.
Besteht denn jetzt überhapt noch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn er sich wieder meldet?
Außerdem ist er inzwischen operiert worden und hat ReHa-Maßnahmen über die Rentenkasse bekommen und wurde als "krank entlassen".
Wir haben auch ergänzender Weise Hartz 4 bekommen, bis jetzt! Habe nun gerade selbst Arbeit angenommen, obwohl ich noch Elternzeit habe und arbeite 30Std/Wo- da schaffen wir es gerade so hoffentlich von Hartz 4 loszukommen- wie sollen wir da, mit 2 kleinen Kindern, 2000€ zurückzahlen und müssen wir das überhaupt? Wenn kein Anspruch auf ALG1 bestand, hätte dann mehr Hartz 4 bekommen?
Wer kann uns jetzt beraten, bzw wer kann uns behilflich sein!
Bin völlig fertig.
Viele Grüße littlelucifa