Erstattung von Arbeitslosengeld

  • Hallo ,
    wir haben ein großes Problem:
    Mein Mann war im Mai 2008 arbeitslos geworden, weil ihm aufgrund gesundheitlicher Beschwerden der Zeitvertrag nicht verlängert wurde. Beim Arbeitsamt hat er angeben, das er einer Untersuchung zustimmt.
    Er hat aber diesbezüglich keinen Termin bekommen.
    Als sich dann am 23.7.08 die Möglichkeit bot, aus der Arbeitslosigkeit wieder raus zu kommen, hat er Arbeit angenommen- doch mußte er nach 3 Tagen schon wieder starke Medikamente nehmen, die es unmöglich machten Stapler zu fahren oder andere Maschinen zu bedienen. Es war ihm unangenehm nun noch zum Arbeitsamt zu gehen und zu erzählen, das er Arbeit hatte - für einen kurzen Moment, denn die Firma hat ihn natürlich wieder entlassen.
    Im Oktober kam dann ein Schreiben vom Amt, ob es richtig ist, dass er seit dem 23.7.08 wieder arbeitet und wir haben die Situation geschildert. Das nächste Schreiben dann -unter dem Weihnachtsbaum!!!- wir sollen knapp 2000€ zurückzahlen, können uns dazu noch äußern, also die ganze Situation noch einmal geschildert!
    Jetzt, Mitte Februar dann der Erstattungsbescheid von knapp 2000€ - mit dem Hinweis, eine Weiterzahlung kann erst nach erneuter persönlicher Arbeitslosmeldung erfolgen.


    Besteht denn jetzt überhapt noch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn er sich wieder meldet?
    Außerdem ist er inzwischen operiert worden und hat ReHa-Maßnahmen über die Rentenkasse bekommen und wurde als "krank entlassen".
    Wir haben auch ergänzender Weise Hartz 4 bekommen, bis jetzt! Habe nun gerade selbst Arbeit angenommen, obwohl ich noch Elternzeit habe und arbeite 30Std/Wo- da schaffen wir es gerade so hoffentlich von Hartz 4 loszukommen- wie sollen wir da, mit 2 kleinen Kindern, 2000€ zurückzahlen und müssen wir das überhaupt? Wenn kein Anspruch auf ALG1 bestand, hätte dann mehr Hartz 4 bekommen?
    Wer kann uns jetzt beraten, bzw wer kann uns behilflich sein!
    Bin völlig fertig.


    Viele Grüße littlelucifa

  • Wenn dein Mann gearbeitet hat wenn auch nur kurz und trotzdem ALG bezogen hat dann muß er das Geld zurückzahlen denn er hat dieses ja zu Unrecht bekommen.Wenn du allerdings schreibst das er nur ein paar Tage gearbeitet hat so wird er in der kurzen Zeit ja wohl kaum 2000 Euro vom Amt bekommen haben.Also muß er nur das zurückzahlen was er in den Tagen zuviel bekommen hat.

  • Wenn Dein Mann eine Arbeitsaufnahme hatte und diese auch nur 3 Tage betrug, hat Er die Pflicht das dem Amt mitzuteilen...
    Was Er scheinbar nicht getan hat, denn sonst wäre so eine hohe Summe garnicht erst aufgekommen, denn das Amt weiß nur von der Arbeitsaufnahme und nicht von den Tagen an den Er gearbeitet hat... Sicherlich gibt es noch die Möglichkeit, die Entlassungsunterlagen einzureichen, wo genau drin steht von wann bis wann Er in Arbeit gestanden hat, oder gibt es garkeinen Arbeitsvertrag? Dann sieht es schlecht aus, aber nicht auswegslos...
    Lieben Gruß, Sabine

  • hallo,
    jedes Arbeitsamt freut sich, wenn man sich arbeitend meldet, grins
    Es ist Arbeitnehmerpflicht, das Arbeitsamt sofort über eine Arbeitsaufnahme zu informieren, dann müssen sie nämlich kein Arbeitslosengeld mehr bezahlen.
    Grob genommen habt ihr mit der Rechnung noch Glück gehabt, weil sonst eine Anzeige des Betruges in euer Haus geflattert wäre.
    Also, auch wenn nur ein mündlicher Arbeitsvertrag geschlossen wurde, müsst ihr beweisen, wieviel tage er dort gearbeitet hat und das Geld wird ans Arbeitsamt zurückbezahlt und mehr nicht.
    Also 2000 Euro ist immens hoch. das ist nicht rechtens seitens des Arbeitsamtes.
    Also beim nächstenmal, keine falsche Scham, sondern dem AA bescheid sagen, wenn man wieder in Arbeit kommt.
    Viele Grüße und alles Gute von der weissen Riesin