Unterhalt nochmal aufleben lassen?

  • Eine Frage:


    Ich war 4 Jahre verheiratet, habe ein Kind betreut, nach der Scheidung mehrere Jahre Unterhalt für mich und mein Kind erhalten (aufgrund einer freiwilligen Vereinbarung im Scheidungsurteil). Habe den Unterhalt für mich nach und nach reduziert, weil ich selber durch Arbeit was verdiente. Das Kind ist jetzt aus dem Haus und ich habe meine Arbeit verloren. Den letzten Unterhalt habe ich vor ca 10 Jahren bekommen.
    Habe ich jetzt nochmal einen Anspruch auf Unterhalt?


    Kann jemand was dazu sagen?

  • Wohl eher nicht. Ein ExEhegatte ist ja (zum Glück) keine Rentenversicherung, die bis zum Lebensende zahlt!!! Und wenn man nun 10 Jahre alleine zurecht kam, mit welcher Begründung sollte er nun wieder zahlen? KInderbetreuung wohl kaum;).
    Also Ärmel hochkrempeln und selber arbeiten. Sorry, aber auch mir wird nix geschenkt. hab auch ne 40Std.Woche + Haushalt+Kind. Jeder ist seines Glückes Schmied.