Strom und Gaskosten

  • Hallo zusammen,


    ich mußte mir vom Amt ein Darlehen geben lassen um offene Strom und Gasrechnungen bezahlen zu können. Dieses wurde auch genehmigt, aber ich muß jetzt 100 € im Monat zurück bezahlen. Angeblich kann er nicht niedriger mit der Rate gehen.


    Hat jemand schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht???


    Danke im voraus

  • Hallo,beotom,


    das ist völliger Blödsinn. Natürlich kann der gute Mann die Rückzahlungsrate niedriger ansetzen. 100,-€ sind eindeutig zu viel. Du mußt ja schließlich wissen wieviel du im Monat dafür aufbringen kannst das Darlehen zurückzuzahlen. Es gibt soviel ich weiß einen Mindest/Höchstsatz den die Arge verlangen darf, aber das sind ganz bestimmt nicht 100,-€.
    Vielleicht weiß ja hier noch einer genau wieviel % das höchstens sein dürfen.

  • Hallo beotom,


    die ARGE kann von dir maximal 10% deiner Regelleistung monatlich verlangen (SGB II § 23 (1) ). Wenn du also alleinstehend bist, sind das ca. 35,- im Monat.
    Sofort zum SB und den entsprechenden Gesetzestext um die Ohren hauen.


    Viel Erfolg.
    LG, Jalale.

  • hallo !


    @ jalale,wo steht das? Ich weis etwas von 30% vom Regelsatz und wenn die ARGE das Darlehn bewilligt ist das wie mit Pfändungen da hat der Staat andere Zugriffsrechte wie Otto-Normal-Bürger


    @ Melfi 3,51 x 30 wenn Du es genau wissen willst, also geanu 105,30€ also alles im Rahmen der Regelungen richtig!


    @ beotom - ist bei der Gasrechnung eventuell eine Nachzahlung dabei gewesen und werden die Heizkosten per Gas abgerechnet? dann wäre eventuell etwas möglich denn die Heizkosten, sofern angemessen gewirtschaftet wurde, müssten von der ARGE übernommen werden, bräuchteste also nicht in die Forderung mit einfliessen lassen! Wird aber gerne von den Sachbearbeitern gemacht und bevor Dus richtig begriffen hast ist die Widerspruchsfrist um!


    Gruss

  • @ Kitty - meines Wissen nach bezieht sich das nur auf den Regelsatz, ist ja auch mit Sanktionen zunächst so, 30% vom Regelsatz und erst später wird auch die Mietleistung in Sanktion genommen aber bis dahin sind eingige vorab schon durch!

  • Hallo zusammen,


    es wird nur mit der Regelleistung verrechnet.
    Wie gesagt im SGB II § 23 "Abweichende Erbringung von Leistungen" steht:


    (1) Kann im Einzelfall ein von den Regelleistungen umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts weder durch das Vermögen nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 noch auf andere Weise gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt dem Hilfebedürftigen ein entsprechendes Darlehen. Bei Sachleistungen wird das Darlehen in Höhe des für die Agentur für Arbeit entstandenen Anschaffungswertes gewährt. Das Darlehen wird durch monatliche Aufrechnung in Höhe von bis zu 10 vom Hundert der an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen jeweils zu zahlenden Regelleistung getilgt. Weitergehende Leistungen sind ausgeschlossen.


    Deswegen hab ich auch geschrieben, wenn er alleinstehend ist, sind es 35,- €. Sind sie z.B. vier Personen in einer BG (zwei Erwachsene, zwei Kinder) werden bei einer Regelleistung von insgesamt etwa 1050,- eine Rückzahlung von 100,- monatlich fällig, weil die Tilgung die Regelleistung der gesamten BG betrifft.


    LG, Jalale.

  • Betrifft das nur Darlehen oder auch wenn man zuviel Leistung erhalten hat und man etwas zurückzahlen muß.Bei mir war es nämlich so das im vergangenen Jahr die ARGE bei der Berechnung gemerkt hatte das sie ein halbes Jahr davor zuviel gezahlt hatte und wir somit einges zurückzahlen mußten.War eigentlich nicht meine Schuld denn die Unterlagen hatte ich alle ordnungsgemäß eingereicht aber da wir ja ständig einen anderen Sb haben war das höchstwahrscheinlich denen durch die Finger gerutscht.Auf alle Fälle bekommen wir vom Amt nur knapp 650 Euro Leistung wovon 130 Regelleistung ist und 520 für die Miete gezahlt wird der Rest ist Einkommen meines Mannes und Kindergeld.Sie haben aber jetzt immer 150 Euro monatlich einbehalten und das fand ich schon etwas viel.Habe aber nur noch einen Monat und dann bin ich fertig aber in den letzten Monaten hat uns das Geld schon ziemlich gefehlt.

  • Hallo Kitty,


    also erstmal, wenn ihr keine Schuld hattet an der Zuviel-Zahlung, müsst das Geld nicht zurückzahlen. Da ist jetzt natürlich die Frage wie ihr beweisen könnt, dass ihr alles abgegeben hattet.
    Es gab dazu ein Gerichtsurteil: Az. S 1 AL 3629/00 Sozialgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 17.11.2005. Dabei hieß es, vom ALG-Empfänger könne nicht verlangt werden das Handeln der Verwaltung zu überwachen. Steht auch im SGB X § 45 (2).
    Bei euch ist nun problematisch, dass ihr schon fast alles zurückgezahlt habt. Ich weiß nicht ob ihr jetzt noch was bewirken könnt. Denn im SGB X § 45 (2) steht auch, dass man dann nicht zurückzahlen muss, wenn man bereits alles ausgegeben hat.
    Wegen der Höhe der Rückzahlung, da denke ich es wird nicht wie beim Darlehen gehandhabt. Es gilt SGB X §50. Es steht darin aber nicht, in welcher zurück zu erstatten ist. Ich denke das ist eine Ermessenssache.
    Weiß ich aber nicht genau.


    LG, Jalale.

  • Normalerweise hatten wir keine Schuld denn mein Mann muß monatlich die Lohnbescheinigungen einreichen weil durch Überstunden manchmal der Verdienst unterschiedlich ist.Bei der Summe um die es nun ging war es das Urlaubsgeld und das wird ja dann immer verrechnet.Als wir dann den neuen Bescheid bekamen war das nicht mit eingerechnet worden und da meine Tochter zu dieser Zeit mit einer Ausbildung angefangen hatte und sich bei unserer Berechnung sowieso etwas geändert hatte ist mir das gar nicht so aufgefallen.Bei der nächsten Beantragung haben die dann ihren Fehler bemerkt und so kam es dann zu der Rückzahlung.Aber wie schon gesagt ich bin jetzt fast fertig und muß nur aufpassen das die mir nicht weiterhin Geld einbehalten denn das ist mir schon mal passiert und da mußte ich erst bescheid sagen das da gar nichts mehr offen ist.

  • Ich find es ganz schön krass was da bei den Jobcenter für Fehler passieren. Schade, dass du damals nicht reagiert hast, denn ich bin mir ziemlich sicher, dass ihr nicht hättet zurück zahlen müssen.
    Naja, nun hat euch das Geld ja nicht zugestanden, deswegen ist es nicht so schlimm.
    Bei mir war das so, dass sie mir für meine Tochter keine Regelleistung gezahlt haben (von Juli 08 bis Januar 09). Mir ist das deswegen nicht aufgefallen, weil ich Elterngeld bekomme und ich dachte dann steht einem keine Regelleistung zu. Jetzt mit dem neuen Bescheid kam eine Nachzahlung für die letzten sechs Monate und nun kriegen wir auch 47,- Regelsatz fürs Kind.
    Also da hat die ARGE zu unseren Gunsten den Fehler selbst bemerkt.
    Ich will nicht wissen wieviele Leute weniger bekommen als ihnen zusteht, die sich aber nicht auskennen und somit nichts merken.
    Aber gut, ich will gar nicht meckern, ist ja ne ganz schöne Stange Geld, was da jährlich vom Steuerzahler den Bedürftigen zur Verfügung gestellt wird...


    LG, Jalale.

  • Ich denke mal es gibt eine ganze Menge Leute die nicht das kriegen was ihnen eigentlich zusteht weil in den ARGEn oftmals gar nicht darauf hingewiesen wird was man beantragen kann.Warum soll ich aber ein schlechtes Gewissen haben wenn ich dieses Geld beziehe da müßte mancher Politiker gar nicht mehr schlafen können.Mir wäre es auch lieber einen ordentlichen Job zu haben und da soviel verdienen zu können damit man nicht mehr auf die öffentlichen Kassen angewiesen ist aber das ist nun mal leider nicht so und demnach mußt du heute sehen wo du bleibst und das deine Kinder nicht gar so drunter leiden.

  • Also normalerweise bekommt man die Regelleistung etc. auch ohne dass man es beantragt. Das heißt, wenn eine Mutter dort hingeht und 2 Kinder hat, dann bekommt sie (und automatisch auch ihre Kinder) die Leistungen+Mehrbedarf Alleinerziehung, da muss man nix extra beantragen!


    Jedoch muss ich Euch in einem zustimmen, die Bescheide immer gut durchlesen. Natürlich passieren auch bei den ARGEN Fehler, denn dort sitzen Menschen und Menschen machen (auch ohne böse Absicht ;) ) Fehler!
    Das wird dann aber ganz unproblematisch nachgezahlt wenn ihr was entdeckt. Und manchmal wird auch zuviel gezahlt - solche Fehler kommen auch vor :D