Eu Bürger, hartz4 , Arbeitnehmerin u Selbständig

  • Hallo,
    Vielleicht können sie mich helfen,ich habe eine frage an euch,un zwar :


    Ich und meine Man wir wohnen in Deutschland seit 1 jahr und 8 monaten,ich bin Arbeitnehmerin (auf 400 euro Basis) und mein man war bis heute Selbständig (firma abgemeldet).
    Haben wir jetzt Anspruch auf Hartz 4 weil mein Mann kein verdient mehr hat?
    Leider mein Mann hat keine Arbeitserlaubnis aber wir sind auch keine Ausländer die hier in Deutschland erst gekommen sind um Arbeit zu suchen (Arbeitssuchende Ausländer bekommen kein Hartz 4)


    Ich freue mich auf eure Antworten

  • Hallo Maria?


    Hat Dein Mann mit der Firma hier Abgaben in punkto Sozialversicherung ect. gezahlt?


    Vielleicht hat er ja auch noch Anspruch auf Arbeitslosengeld, Ihr seit ja erst 20 Monate in Deutschland und die Frage ist ob er vorher im Angestelltenverhältnis gearbeitet hat! Und wenn ja ob die Tätigkeit, dann auch hier zur Anerkennung führen könnte (Du schreibst ja EU Zugehörigkeit) in Deutschland bekommt man noch ALG I wenn die Selbstständigkeit nicht mehr als 30 Monate zurücliegend Bestand. je anch Abkommen könnte es deshalb sein das vielleicht noch ein Anspruch auf ALG I besteht, denke da z.B. an Frankreich, Niederlande, ect.


    Weis aber leider zu wenig über ein Abkommen mit EU Staaten nur das vor ungefair einem Jahr auch eine Ukrainerein mit Kindern hier um Hilfe ersucht hat und diese letztlich nach mehreren Wochen dann doch ALG II Leistungen erhalten hat da waren aber auch hier geborene Kinder im Spiel!


    Also würde ich an eurer Stelle mal zur Bundesagentur für Arbeit gehen und mich dort nicht abwimmeln lassen!


    Gruss

  • Hätte ich gestern glatt drauf getippt, Rumänien!


    Tja dann siehts schlecht aus, aber würde trotzdem mal auf's Amt gehen und nachfragen, auf dem Arbeitsamt muss man nicht immer die richtige Auskunft bekommen und ruhig mal fragen wie die sich das dann vorstellen, ob Ihr klauen gehen sollt, ob das besser wäre für den deutschen Staat, habt ja auch hier gearbeitet und zwar legal was die Selbstständigkeit im Grunde ja untermauert!


    Gruss

  • Da Rumänien am 01.01.2007 der EU beigetreten ist, seid ihr ncht illegal in der BRD.


    Habt ihr eine Fiktionsbescheinigung? Wenn nein, wie habt ihr das Gewerbs angemeldet???


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • Ei schau mal da 5 Monate Funkstille und dann taucht der Mann von der ARGE wieder auf, echt Klasse, ganz im Ernst auch die Info, - wusste das nur von der Ukrainerin aus Bielefeld ! Rumänien hatte ich noch garnicht auf der Karte! Was hat es eigentlich mit dieser für mich rechtswidrigen Erklärung auf sich die man den aus den Nachbarländern stammenden Mitbürgern Seitens des Staates abverlangt, das sie hier keine Sozialleistungen beantragen werden? Finde ich schon nahezu Mittelalterlich diese Amtspraxis und dann an der Fürhugnsspitzen von Globalität und Gemeinschaft schwätzen! Vielleicht kannst Du mich ja mal aufklären
    auf welcher Rechtsgrundlage sowas eigentlich zustande kommen konnte!


    Gruss

  • Dazu braucht man keine Rechtgrundlage , sodern nur gesunden BRD Verstand ;).


    Sollten alle EU Bürger in Deutschlad Sozialleistungen beantragen können, hätten wir etwa 250 Mio. Anspuchsberechtigte.


    Der Deutsche Staat ja ja gerade mal genug geld für 10 Mio. ;)


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • Das ist sicherlich richtig, aber neben Frankreich ist Deutschland doch auch am Meisten an der EU gelegen und es wäre doch toll wenn letztlich in allen Teilnehmer Staaten der EU eine solche Praktik einzug halten würde, stattdessen wird eine Etage unter den Politkern konträre Politk betrieben und bis in die untersten Ebenen manifestiert. Wer ist denn da mit em nicht konform? Die Politiker mit dem Volke oder die zweite Reihe mit der Führungsspitze? Oder wird da nach aussen etwas anderes propagiert was intern nicht gewollt ist? Das wäre doch eine sehr verlogene Politk, nicht wahr?


    Gruss

  • Also,Diablo.Ich habe eine frage gestellt und was du geschrieben hast hat nichts damit zu tun.Du hast eine Rasistische denken.Du lebst hier in Deutschland? Ich auch! Du hast steuer bezahlt? Ich auch! Die einzige unterschied zwischen uns ist das du bist deutscher,aber wegen die EU politik ist auch hier kein unterschied.
    Wenn du auswanders dann bist du auch Ausländer dort!!

  • Die einzige unterschied zwischen uns ist das du bist deutscher,aber wegen die EU politik ist auch hier kein unterschied.


    Ohne wieder Salz in irgendwelche Wunden streuen zu wollen ist genau das, der springende Punkt.


    Um nachrangige Sozialleistungen in Deutschland zu beantragen macht es genau den oben genanannten Unterschied und nichts anderes wollte ich damit zum Ausdruck bringen.


    Du bist ja EU Bürgerin, dann gehe zur Ausländerbehörde und hole dir eine Fiktionsbescheinigung, dann kannst du auch Leistungen nach dem SGB II beantragen.


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • Hallo Diablo,


    aber man braucht doch nur eine Fiktionsbescheinigung, wenn die Aufenthaltsgenehmigung abgelaufen ist oder wenn man Asylberechtigt ist und auf seine Aufenthaltserlaubnis noch wartet.
    Da Maria und ihr Mann EU-Bürger sind, benötigen sie folglich keine Fiktionsbescheinigung.


    Oder hab ich da irgenwas falsch verstanden?


    Maria : Leider weiss ich auch nicht, ob ihr Anspruch habt. Die Regelungen sind da ja trotz der so "einheitlichen EU" unterschiedlich, besonders bei den neuen Mitgliedsstaaten. Ich denke aber, dass es vorübergehende Leistungen geben könnte.
    Du müsstest wohl zum Jobcenter und dich dort erkundigen. Wenn das nicht zufriedenstellend war, melde dich hier nochmal.


    Viel Erfolg!
    LG, Jalale.

  • Hallo Diablo,


    aber man braucht doch nur eine Fiktionsbescheinigung, wenn die Aufenthaltsgenehmigung abgelaufen ist oder wenn man Asylberechtigt ist und auf seine Aufenthaltserlaubnis noch wartet.
    Da Maria und ihr Mann EU-Bürger sind, benötigen sie folglich keine Fiktionsbescheinigung.


    Vorab muss ich sagen, dass Ausländerrecht nicht mein Spezialgebiet ist, aber ich kenne einen Italiner und dieser hate ine fiktionsbescheinigung benötigt um in Deutschlad Lesitungen zu beantragen.


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • Hallo Diablo,


    Experte bin ich auch nicht, aber in AufhG § 81 steht, dass eine Fiktionsbescheinigung dann benötigt wird, wenn ein Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels gestellt wird. Als EU-Bürger braucht man aber doch keine Aufenthaltsgenehmigung, oder?
    Das hat, glaub ich, nichts mit einer Arbeitsgenehmigung zu tun. Was es mit deinem Italiener auf sich hat, weiß ich nicht.
    Maria soll sich lieber genauestens informieren, vielleicht gibt es Institutionen, die Ausländern Hilfestellung leisten und die sich mit den Gesetzen besser auskennen.


    LG, Jalale.