Erstausstattung Beantragen

  • Hallo,

    In einem anderen thread habe ich ja geschildert das ich mich von meiner Frau getrennt habe, und auf Grund dessen HartzIV Beantragen musste.

    Ich habe mittlerweile eine Wohnung gefunden, meinen Hartz IV Antrag gestellt und abgegeben. Mein Hartz IV Antrag ist mittlerweile auch bewilligt (Bescheid kommt in den nächsten tagen) So dass ich mich auch bald als HartzIV Geschädigt bezeichnen darf

    Nun meine Frage, da ich in eine Leere Wohnung ziehe muss diese auch irgendwie mit Möbeln ausgestattet werden, den Entsprechenden Antrag dazu habe ich Formlos gestellt. Dazu habe ich jeden benötigten Einrichtungsgegenstand einzeln aufgeführt. Gestern meinte ein bekannter von mir das ich das viel zu -Kompliziert gemacht habe, und es hätte völlig ausgereicht wenn ich eine Pauschale Summe von sagen wir mal bspw. 2,500 Euro beantragt hätte. was ist nun richtig Antrag mit Pauachalsumme oder so wie ich es gemacht habe Detailliert jeden einzelnen Gegenstand. :confused::confused::confused:

    vielen Dank für eure Antworten

    mfg....ibiza

  • bei mir ging das nur mit gegenständen. dann bekommt man nen gutschein für den möbelbunker und da darf man sich dann einzelne möbel aussuchen. fehlenede sachen werden in form von geld aufs konto überwiesen und man kann sich dann selber umschauen wo man etwas gebrauchtes zu den preisen bekommt

  • Du kannst sicherlich jeden einzelnen Gegenstand auflisten den du brauchst oder gerne möchtest aber es ist so das die ARGE nur einen Grundbetrag bezahlt und ob das in deinem Fall 2500 Euro sein werden glaube ich nicht.




    Das mit den 2500,- Euro war ja auch nur ein beispiel, dass ich soviel nicht bekommen werde weiß ich doch selber. :confused: :confused: :confused:

  • Hallo ibiza!


    Hast du überhaupt etwas mitgenommen aus der ehelichen Wohnung?
    Eine Erstausstattung zu bekommen ist nicht so einfach, wie Du Dir das vorstellst! Ich hatte erhebliche Probleme dabei. Auch wenn Du Deiner Frau gegenüber großzügig gehandelt hast, muss sich die ARGE dieser Großzügigkeit nicht anschließen.


    vG Berthold

  • Hallo ibiza!


    Also hast Du mit Deiner Frau nicht in Gütergemeinschaft gelebt! Insofern sie Dir gegenüber aufgrund ihres Einkommens nicht unterhaltspflichtig ist, sieht das Ganze schon viel besser aus!


    Ich musste seinerzeit eine Liste schreiben mit jedem Teil, dass ich brauche. Das Eine oder Andere hatte ich ja schon. Nachdem Du garnichts hast :( erübrigt sich diese "vielleicht" und Du erhältst eine Pauschale, (ausgerichtet auf gebrauchte Möbel) oder gar einen Bezugsschein mit dem Du dann in einem Second-Hand-Laden einkaufen kannst. Nachdem Du schon eine Liste hast, wie Du schreibst, würde ich diese auch bei der ARGE so vorlegen!
    Das Ganze wird in der Regel als Darlehen vergeben, liegt im Ermessen der ARGE!


    vG Berthold

  • Moment mal... !!!
    ich höre und Lese hier immer das Wort ARGE was ist das? in Berlin gibt,s keine ARGEN sondern nur JobCenter ist das das Selbe? oder gibt es zwischen ARGE Und JobCenter einen Unterschied?

    Sorry für diese Blöde Zwischenfrage wofür ich mich auch gleich wieder Entschuldigen möchte

  • Aber die erstaustattung ist eigentlich nicht als darlehn zu gewähren sondern
    wird so gezahlt.Ist eine Einmalzahlung.
    Habe das ganze auch noch vor mir....


    Wie ich die kenne, lassen die sich damit ewig zeit, und die ganze zeit habe ich dann garnichts....


    Ich denke eine barzahlung wäre momentan die bessere variante...Dann kann man die wirtschaft ankurbeln... ;-)


    Quasie auch mal ein konjunkturpaket für unsere armen...

  • Hallo ibiza520,


    bei uns muß man eine Liste schreiben mit den Gegenständen die gebraucht werden, das Amt prüft dieListe und besichtigt anschließend die Wohnung.
    Hat man was vergessen aufzuschreiben kann man es nicht nachträglich beantragen.
    Sollte das Amt die Erstaustattung genehmigen bekommt man einen Bescheid in dem aufgelistet ist was die Möbel und Haushaltsartikel kosten dürfen.
    Den Gesamtbetrag bekommt man Überwiesen und muß spätestens nach 4 Wochen die Rechnungen vorlegen die belegen das , daß Geld auch nur Zweckbestimmt genutzt wurde,

  • Hab ja den Antrag schon bis ins kleinste Detail ausformuliert, jedes Teil einzeln aufgeführt. Ich kann Ihn aber erst dann bein JC einreichen wenn ich die Wohnungsschlüssel hab, und das ist im Moment noch das Problem, Weil ich den Bewilligungsbescheid noch nicht habe (kommt im laufe dieser Woche) .Die Wonhnungsverwaltung teilte mir mit das Sie erst dann die Wohnungsschlüssel rausgeben dürfen wenn Ihnen der Bewilligungsbescheid vorliegt. Demzufolge macht es wenig Sinn den Antrag auf Erstausstattung jezt schon einzureichen. Eventuel stehen Die Bedarfsermittler und ich vor Verschlossenenr Tür.


  • Aber die erstaustattung ist eigentlich nicht als darlehn zu gewähren sondern
    wird so gezahlt.Ist eine Einmalzahlung.Quasie auch mal ein konjunkturpaket für unsere armen...



    Ja da hast du Recht Ein Rettungspaket für Hartz IV Geschädigte. Als Konjunkturspritze für uns Arme? da bin ich sofort dabei.:D :D :D


  • Schwachsinn mit ausnahmen:


    -Erstauszug aus dem elterlichen Haushaalt


    oder


    - Haftentlassung
    _________________________________


    http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/02/index.php?norm_ID=0202300
    __________________________________


    Abs. 1 sagt ganz deutschlich aus, dass ein unabweisbarer Bedarf im Sinne des SGB II als Darlehenj zu gewähren ist (hiermit sindz.B. gemeint: Stromrückstände oder auch Möbel


    Abs. 2 erklärt, warum auch Sachleistungen, gewährt werden können.


    Beihilfen gibt es nur für die in Abs. 3 explizit aufgeführen Dinge.


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

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  • Das stimmt nicht, was du sagst...
    Anspruch auf Ersatustattung muß immer stattgegeben werden,
    wenn diese sachen nicht vorhanden sind...


    Wenn man natürlich schonmal alles bekommen hat und nach dem nächsten
    umzug wieder alles beanträgt, geht das ohne triftigen grund wie z.b. durch brand alles zerstört nicht...


    Die erstausstattung ist eine einmal leistung, die nicht als darlehn zu gewähren ist.


    Anders sieht es aus, wenn z.b. was kaputt geht, waschmaschine etc. dann kann ein darlehn gewährt werden...