Hallo
Mittlerweile ist meine Wohnung recht gut ausgestattet mit Möbeln und allem was man sonst so braucht. Mein Antrag wurde im Vollen Umfang genehmigt, ich habe insges. 2190,- Euro erhalten, aber nicht als darlehen wie es viele vermuten, sondern als sonderzahlung zur Deckung des unabweisbaren bedarfs die ich nicht zurückzahlen muss. Denn wie meine Recherche ergab darf Erstausstattung nicht als Darlehen gewährt werden das ist Gesetzwidrig.
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Ich hab meine 1.500€ auch als Nicht-darlehen bekommen, sollte also bei einer erstausstattung ohne vorherige Wohnung normal sein.
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