von einer kleineren in eine größerewohnung bei hartz 4???

  • Hallo,


    ich habe bald vor umzuziehen, da ich es in meiner jetzigen Wohnung nicht mehr richtig aushalte. die wohnung ist rund 60 qm groß und wir sind 3 personen ( ich und meine beiden kinder 10 und 16 jahre). ich habe mich informiert und herausgefunden, dass mir mit frei personen sogar 70-75 qm zustehen. Ich habe auch sschon eine Wohnung so gut wie sicher. Was fehlt ist nur noch das Okay vom JobCenter. Kann es sein, dass das JobCenter sagt: " Wieso wollen sie in eine größere, teurere Wohnung, sie haben doch eine!"? Mir steht ja eine teurere, größere Wohnung zu, nur habe ich ca. 2 Jahre jetzt in einer kleineren , günstigeren wohnung gelebt. Erlauben sie mir trotzdem den Umzug? Muss ich alle Mängel meiner jetztigen Wohnung angeben?


    Danke für eure Antworten.

  • Hallo Haarstraene,


    ich würde vorab einen Termin mit deiner SB vereinbaren und die Situation erklären. Deine Kinder sind jetzt einfach in einem Alter, wo sie Möglichkeiten brauchen sich zurückziehen zu können. Dein 16jähriges Kind muss Ruhe haben um sich auf den Schulabschluss vorzubereiten, usw....
    Wieviel Zimmer hat denn die jetztige Wohnung? Jedes Kind sollte das Anrecht auf ein eigenes Zimmer haben.


    Ich denke dir steht zu in eine größere Wohnung zu ziehen. Wenn die auf dem Amt fragen, warum du überhaupt erst in die kleine Wohnung gezogen bist, sagst du du brauchtest schnell eine Wohnung damals und hast nichts größeres gefunden, das angemessen gewesen wäre.


    Viel Glück und lg,
    Jalale.

  • du musst antrag auf umzug stellen und die müssen genehmigen, da menschenunwürdige zustände udn demnach grundgesetzverstoß
    ansonsten könnte man zu jedem obdachlosen sagen, er habe gut gelebt, was will er jetzt mit einer wohnung???
    bei ablehnung sozialgericht
    ohne große worte und diskussionen

  • Hallo,


    es besteht nicht unbedingt ein Rechtsanspruch auf eine größere Wohnung. 75m² ist die max. Größe für einen Haushalt mit 3 Personen. Die müssen aber nicht ausgeschöpft sein, um eine Wohnung als angemessen beurteilen zu können.