hallo
ich hab da mal ne frage
Ich muss jetzt mit meiner Tochter (18 monate) umziehen. Habe auch eine wohnung gefunden . In der tabelle die ich vom amt bekommen habe steht : 2 personen - 60qm - 393euro kaltmiete einschl. betriebskosten. Nun habe ich eine wohnung gefunden : 57qm- 365euro plus nebenkosten. Nun bin ich unsicher. Meint ihr mir steht die wohnung zu?
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Hallo snuggeley,
ja warum denn nicht? die Wohnung ist doch 3m² kleiner als sie dürfte und kostet auch weniger. Aber du musst sie ja sowieso genehmigen lassen. Also Wohnungsangebot vom Vermieter holen, dem Amt vorlegen und schriftlich genehmigen lassen. Dann erst den Mietvertrag unterschreiben. So bist du auf der ganz sicheren Seite.
LG, Jalale.
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bin der gleichen ansicht wie jalale
warum zweifelst du? passt doch -
ich habe nur zweifel weil die nebenkosten 80 euro betragen und ich nicht weiss wie viel die nebenkosten der gesamtmiete mit gerechnet werden. wisst ihr da was?
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Du wirst doch sicher von der ARGE Vorgaben haben wie hoch die Warmmiete sein darf. Wenn die Warmmiete deiner zukünftigen Wohnung angemessen ist, ist doch alles paletti. Zumal die Wohnung ja nicht riesengroß ist und die Nebenkosten voraussichtlich im Rahmen bleiben werden.
Frag doch vorsichtshalber nochmal auf der ARGE nach.LG, Jalale.
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Da du ein Kind hast und vermutlich Alleinerziehend bist, Darf die ARGE die gar nicht zum Umzug auffordern (Unzumutbarkeitsregelung)
Zitat
Unzumutbarkeitsgründe bei unangemessenheit
Haushalte mit minderjährigen Kindern, wenn die sozialen Beziehungen der Kinder durch einen
Umzug gefährdet wären (allgemeine Hinweise genügen insoweit nicht, die Gefährdung muss im
Einzelfall dargelegt werden) (KdU-Richtlinien Rheinland – Pfalz 1.1.4)
Weitere Gründe können sein psychische Belastung, Erziehungsschwierigkeiten, Schulprobleme, sinnvolle Kinderbetreuungssituation,
kein Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen, geeignetes soziales Umfeld...
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