Unterhaltspflicht?

  • Guten Abend,
    ich möchte SchülerBaFöG für mich beantragen.
    Werde mich demnächst bei meiner Freundin anmelden, die hat ihre eigene Wohnung (ALGII HartzIV) (sie hat eine eigene Wohnung, also WG). Ich selber werde am 17.02. Neunzehn Jahre alt und beziehe keinerlei Leistungen, nur Kindergeld, aber auch das erst wieder nächsten Monat.
    Da stellt sich mir noch eine Frage, wie sieht das aus mit dem Anmelden und dem Jobcenter?
    Darf ich mich einfach so bei meiner Freundin anmelden? Ohne dem Jobcenter bescheid zu sagen? Bzw. Kann man das auch telefonisch klären und WAS genau muss man sagen?



    Die Frage ist nur, ist mein Vater unterhaltspflichtig?
    Meine Eltern sind hoch verschuldet und deswegen seit 4 Jahren in der Privatinsolvenz.
    Meine Mutter fällt ganz aus dem Schema, da sie eine Schwerbehinderung (100%) hat.
    Das Nettoeinkommen von meinem Vater ist zirka um die 1300€ anzusiedeln, davon müssen die aber ihre Wohnung bezahlen, einkaufen, Sprit- und Autowartungskosten für das Fahrzeug, welches für meinen Vater von hoher Wichtigkeit ist (er arbeitet ~50km weit weg).
    Desweiteren kommen auch noch Teilbeträge zu den Krankenhausaufenthalte für meine Mutter, die er auch aus seiner Tasche bezahlen muss.
    Sie kommen gerade noch über die Runden sozusagen.



    Vielen Dank schonmal!



    Edit:


    Danke für die Antwort,
    ich selber habe ja mit der ArGe nichts zu tun (außer das ich Ausbildungssuchend gemeldet bin).
    Meine Eltern beziehen keine Leistungen (meine Mutter bekommt nur Frührente, aber das hat mit der ArGe nichts zu tun).
    Meine Freundin ist ALGII Empfängerin und ich habe es nicht vor auch, ALGII Empfänger zu werden.
    Deswegen.
    Ich mache eine Schulische Ausbildung auf der Volkshochschule Essen (diese ist eine Abendrealschule, glaube ich) und erreiche damit nächstes Jahr meinen Realschulabschluss mit Qualifikation (hoffen wir mal).
    Habe im Moment kein Einkommen mehr, da ich gekündigt wurde (400Euro Job).
    Eine WG kann man doch erst ab 3 1/2 Raum gründen, das hat jedenfalls eine Sozialhilfeberaterin bei der "Jugendhilfe GmbH" gesagt.

  • Hallo Juvenus,


    einiges ist mir nicht klar: wieso willst du dich beim Jobcenter melden? Beziehen deine Eltern aufstockendes ALG II und du bist mit in der Bedarfsgemeinschaft? Oder wegen deiner Freundin?
    Welche Art der Ausbildung machst du? Abi? Schuliche Ausbildung?
    Also, wenn du selbst nichts mit der ARGE zu tun hast, brauchst du dich auch dort nicht melden. Deine Freundin muss beim Amt jedoch angeben, dass du jetzt mit dort wohnst. Am besten solltest du dich in den Mietvertrag eintragen lassen. Deine Freundin kriegt dann nur noch die halbe Miete, ihr müsst aber dem Amt mitteilen, dass ihr eine WG bildet und nicht füreinander einstehzt.
    Wie sicher ist denn, dass dir Schüler-BAföG zusteht?


    Solltest du selbst ALG II beziehen, fortan jedoch BAföG bekommst, musst du das melden. Du wirst dann kein ALG II mehr bekommen und dann kannst du auch hinziehen wo du willst.


    Aber ein paar mehr Infos wären hilfreich.


    LG, Jalale.

  • Hallo Juvenus,


    ich habe noch nie was gehört davon, dass man eine Mindestanzahl an Räumen braucht um eine WG zu bilden. Habe selbst, während ich BaföG bekommen hab, in einer 2er-WG mit zwei Zimmern gewohnt (war zwar kein Schüler-BaföG sondern während des Studiums, aber das dürfte keine Rolle spielen).
    Also, du solltest dich in den Mietvertrag eintragen lassen, bzw. ihr macht einen Untermietvertrag, und dann beantragst du Schüler-BaföG. Deine Freundin muss nur dem Amt den neuen Mietvertrag geben, ansonsten nichts von dir einreichen, da ihr ja keine BG bildet.
    Solltet ihr aber ein Paar sein, mit gemeinsamen Schlafzimmer usw. müsst ihr damit rechnen in einem Jahr dahingegen von der ARGE überprüft zu werden. Dann werdet ihr als BG eingestuft.
    Aber von dir als BaföG-Empfänger wird wahrscheinlich nichts bei deiner Freundin anzurechnen sein.


    Alles Gute und viel Erfolg.
    LG, Jalale.

  • Das hängt davon ab, ob die schulische Ausbildung, die du jetzt machst, deine erste ist. Ich geh mal von diesem Fall aus. Dann ist dein Vater theoretisch unterhaltspflichtig. Inwiefern er finanziell für dich sorgen kann/muss ermittelt das BAföG-Amt. Die brauchen seine Einkommenssteuererklärung und dann wird das berechnet. Der Betrag, den dein Vater dir gegenfalls zukommen lassen müsste, wird dann auf deinem Bescheid stehen. Zumindest das Kindergeld solltest du dir von deinem Vater geben lassen, da du dann ja nicht mehr zu Hause wohnst.
    Ich weiß nicht genau wie das mit der Privatinsolvenz ist, ich denke aber, dass dieses, ich nenn es mal "negatives Einkommem", auf der Steuererklärung berücksichtigt wird, d.h. es wird berücksichtigt, dass dein Vater tatsächlich weniger als 1300,- netto zur Verfügung hat.
    Das wirst du dann auf deinem Bescheid sehen. Du kannst aber vorab mal beim Finanzamt anrufen und dich dazu ganz allgemein informieren.
    Im übrigen: auch wenn laut BaföG-Amt dein Vater einen bestimmten Betrag Unterhalt zahlen müsste, kannst du ja darauf verzichten, wenn du irgenwie so über die Runden kommst.


    Viel Glück und lg,
    Jalale.

  • Ich mache den zweiten Bildungsweg auf der Volkshochschule Essen, also eher gesagt meinen Realschulabschluss.
    Kindergeld bekomme ich auf meinem Konto, aber dies schon seit einem Jahr.
    Und wenn ich auf den Unterhalt verzichte, werde ich kein Schülerbafög beantragen können?
    Meine Freundin hat gerade ihre Vermieterin angerufen und wollte das mit dem Untermietsvertrag klären.
    Falls das nicht akzeptiert wird, wie sieht das aus mit der Eintragung in den regulären Mietsvertrag? Wird ihr dann Geld abgezogen? Bzw. letzte Möglichkeit für mich wäre die Unterstützung vom Jobcenter. Weiß aber nicht wie das aussieht, da ich noch unter 25 bin und ob ich nicht einen neuen Thread in dem HartzIV Bereich machen sollte.


    Nochmals vielen vielen Dank für die Hilfe!

  • Hallo Juvenus,


    also erstmal zum Mietvertrag. Deine Freundin muss die Vermieterin fragen ob es überhaupt in Frage kommt, dass eine zweite Person mit in die Wohnung zieht. Wenn das ok ist, kann die Vermieterin entscheiden ob Untermietvertrag oder ob du mit in den Vertrag deiner Freundin eingetragen werden sollst. Wenn die Vermieterin eine weitere Person in der Wohnung nicht möchte, könnt ihr nichts machen. Dann müsst ihr euch eine andere Wohnung suchen. Das sollte beim Jobcenter deiner Freundin kein Problem darstellen. Sie muss aber hingehen und den Umzug genehmigen lassen (bevor der neue Mietvertrag unterschrieben ist!). Als Begründung gibt sie dich an. Wahrscheinlich müsst ihr dann aber die Umzugskosten selber tragen.
    Und dann bekommt deine Freundin von der ARGE natürlich nur noch die halbe Miete, den anderen Teil musst du bezahlen.
    Falls es zum Umzug kommen sollte, kannst du ja noch mal hier schreiben.


    Zu deinem Lebensunterhalt: Du stellst, sobald du einen Mietvertrag hast, den Antrag auf Schüler-BaföG. Das bekommst du sicher bewilligt. Auf dem Bescheid wird dann stehen wieviel Geld du vom Amt bekommst und es wird ein Kästchen geben, wo steht wieviel dir von deinen Eltern zusteht. (War jedenfalls bei mir so. Wenn du auf deinem Bescheid nicht durchsiehst, meld dich nochmal).
    Das heisst nicht, dass sie das auch zahlen MÜSSEN. Das Amt überprüft das nicht, es ist denen egal. Das ist eine Richtlinie. Soviel stünde dir zum Leben zu.
    Wenn deiner Vater entgegen der Annahme des Amtes nichts zahlen kann, ist das deine Sache wenn du das so hinnimmst.
    Vielleicht kannst du dir in diesem Fall ja einen Nebenjob suchen.


    ALG II steht dir nicht zu, da du dich ja in einer Ausbildung befindest und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.
    Aber wie gesagt, so wie du die Situation geschildert hast, bekommst du ganz bestimmt Schüler-BaföG.


    LG, Jalale.

  • Die Vermieterin hat dem Untermietvertrag nicht zugestimmt.
    Wie würde es denn aussehen, wenn ich BaföG beantrage und bei meinen Eltern wohne?
    Würde sich das eher rentieren?
    Bzw. wie stehen dann die Chancen dies zu kriegen? Und wie hoch wäre der Satz?
    Habe mal in der Schule nachgefragt, sie zählt als Abendrealschule, also wird diese gefördert.

  • Hallo Juvenus,


    du bist auch BAföG-berechtigt, wenn du noch zu Hause wohnst. Der Satz ist ca. 60,- geringer als wenn du in einer eigenen Wohnung wohnen würdest und der Mietzuschlag von 72,- fällt weg. Der Höchstsatz liegt bei 447,- €. Benutze doch mal einen BAföG-Rechner hier auf der Seite, dann hast du einen Anhaltspunkt, was du bekommen könntest.
    Und was ist nun, wenn ihr gemeinsam eine neue Wohnung bezieht? Ist natürlich erstmal ein finanzieller Aufwand (Umzugskosten, Kaution usw.)
    Was sich letztlich eher rentiert, kann ich nicht beurteilen. Rechne durch ob du es dir leisten kannst auszuziehen, nachdem du den BAföG-Rechner benutzt hast.


    LG, Jalale.