Zugewinnausgleich anrechenbar?

  • Hallo,


    ich habe eine dringende Frage:


    Ich bin geschieden und habe einen zugewinnausgleich bekommen. Da keine andere Möglichkeit bestand, wurde es mir monatlich gezahlt 1000 Euro. Nun lebe ich mit meinem neuen Partner zusammen und wir haben ein 4 Monate altes Kind und mussten Jan. harz 4 beantragen. Nun habe ich gelesen das man ein anrechnungsfreies Vermögen haben darf. Aber heute kam der Bescheid das mir die 1000 euro als einkommen angerechnet werden. Warum? Hat das was mit dem Mindestbetrag von 3200 zu tun. Heisst das wenn ich 3200 habe ist es nicht anrechenbar und bei 1000 euro schon? Und falls das so ist, so habe ich 1500 Kaution bezahlt für unsere Wohung und Feb. März je 1000 euro, dann wäre ich ja auch beim mindestbetrag. Ab 1.4.09 bekomme ich nichts mehr. Muss ich einspruch erheben?

  • grundsätzlich stimmt das, was die anderen sagen, aber es gibt auch ausnahmen
    und solche ausnahmen könnten hier bestehen
    dazu gäbe es aber noch viele nachfragen


    das alles aufzuschlüsseln würde den rahmen sprengen


    leg widerspruch ein und lass das von einem gericht klären oder geh zum anwalt, frag aber vorher nach den kosten, eventuell gibt es beratungshilfe