Neuling aus Hessen sucht Infos: Was gibts mit Ehepartner ?

  • Hallo erstmal,


    auf der Suche nach Informationen bin ich hier auf der Seite gelandet. Kurz zu meiner Situation:


    Ich bin aktuell noch selbständig, aber das kann jeden Tag vorbei sein, da es sehr düster aussieht mit Geld.
    Da ich aus früheren Zeiten noch Schulden habe, kann ich diese ohne die Arbeit in der nächsten Zeit nicht mehr tilgen. Wie es bei unregelmäßigen Verdiensten nun mal so ist, mal konnte man die Raten zahlen, dann wieder nicht. Insofern wird das ganze denke ich auch in Richtung Insolvenz rauslaufen, wenn nicht ein Wunder geschieht.


    Da ich dann natürlich nichts falsch machen und nicht ohne Absicherung, Krankenversicherung und Wohnung dastehen will, möchte ich mich so gut es geht über Leistungen, Rechte und Pflichten informieren. Zu dem Thema kenne ich mich nicht aus.


    Ich bin verheiratet, wir haben keinen Ehevertrag oder sonstige Regelungen getroffen, was vielleicht von Belang wäre. Meine Frau arbeitet in Teilzeit als Servicekraft. Wir wohnen in Hessen in einer ca. 80qm Wohnung mit einer Kaltmiete von 525,- EUR (Nebenkosten betragen 130,- EUR und Stromabschlag aktuell 103,- EUR pro Monat (die ganze Warmwasserversrgung geht über einen "durstigen" Durchlauferhitzer)). Die Wohnung ist in einem alten Haus als Anbau und unserer Meinung nach eher nicht modern oder luxuriös (sind noch alte Holzfenster mit Einfachverglasung, keine Isolation, ältere Holztüren etc.).


    Sparverträge oder sonstiges Vermögen ist nicht vorhanden. Auf einer Immobilienseite habe ich von einem ortsüblichen Mietzins von 7,80 in der Stadt pro qm gelesen, aber weiß nicht ob das allg. gilt. Und auch nicht ob das warm oder kalt ist.


    Ich habe mir die Seite und die Tipps durchgelesen, aber das Allg, ist mir einfach nicht schlüssig genug. Daher hier meine Frage


    Sofern ich wirklich aufs Amt gehe und Hartz 4 beantrage, welche Kosten erhalte ich dann für die Wohunng ? Ich meine, die qm überschreiten wohl die "angemessene" Größe aber darf ich denn hier wohnen bleiben wenn ich beispielsweise einen Teil der Miete selbst zahlen will ?


    Weiß jemand vielleicht die Sätze von Hessen hierzu ? Was man bekommt usw. ?


    Wie wird das Einkommen des Ehepartners angerechnet ? Erhalte ich denn überhaupt was, wenn Sie etwas verdient (Verdienst Netto von Ihr schwankt im Monat zwischen 700,- und 900,- Eur) ?


    Ich bin im Moment total durch den Wind und weiß nicht weiter. ich hoffe, ich habe nichts vergessen, wenn mir noch was einfällt, schreibe ich es noch nach.
    Vielleicht hat ja jemand schon ein paar Infos hierzu, würde mich freuen.


    Viele Grüße
    Boromir...

  • Hallo boromir!


    Eure Wohnung ist in diesem Fall zu groß! Euch stehen ca. 60 qm zu!
    Ihr werdet Euch innerhalb von 6 Monaten eine neue, passende Wohnung suchen müssen. Bis dahin wird die jetzige Wohnung von der ARGE bezahlt!
    Jede neue Wohnung ist vorab von der für euch zuständigen ARGE zu genehmigen. Wie groß und wie teuer sie sein darf, könnt ihr dort erfragen!


    Zur finanziellen Lage:


    Der Bedarf Eurer künftigen BG errechnet sich an einem Beispiel wie folgt:


    a) Regelleistung für Dich und Deine Frau je € 316,00 = € 632,00
    b) + Miete mit Nebenkosten (im Rahmen der Angemessenheit) € 400,00
    c) + Heizkosten € 60,00
    (ggf. Abschlag von 18% falls das Warmwasser über die Heizung aufbereitet wird)


    Der Bedarf errechnet sich daher mit zusammen € 1.092,00
    Davon wird das Einkommen Deiner Frau unter Berücksichtung der Werbungskosten (ca. 20%) abgesetzt;
    also ca. € 800 ./. 160 = € 640.


    Die ARGE wird euch also ca. € 450 im Monat überweisen!


    vG Berthold

  • Hallo Berthold und danke für die rasche und informative Antwort.


    Kann mich das der Träger denn zum umziehen zwingen ? Ich meine, wenn ich nun beispielsweise den Rest der Miete, der über dem angemessenen liegt, selbst aus der verbleibenden Restleistung erbringe, kann ich dann nicht in der Wohnung bleiben ?


    Gruß
    boromir

  • Hallo boromir!


    Nein, es kann Dich niemand zum Umzug zwingen! Du bekommst halt nur die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung bezahlt und musst den Rest selbst drauflegen. Entsprechendes gilt auch für eventuelle Nebenkosten-Nachzahlungen!


    vG Berthold

  • Hallo boromir,


    bei 130 EUR Stromabschlag im Monat, den ihr komplett selber tragen müsstet, zzgl. der zu hohen Miete und den NK für 20 qm, wie willst du das alles aus den Regelleistungen bezahlen???


    Ich kann ja verstehen, dass ihr ungern umziehen wollt, aber mal ganz ehrlich: Bei euren Kosten ist das einfach unrealistisch, da ihr kaum noch was für Lebensmittel etc übrig hättet.


    Im Übrigen muss die ARGE euch sämtliche Umzugskosten bezahlen, wenn die neue Wohnung angemessen ist und ihr von der ARGE zum Umzug aufgefordert worden seit.


    Überlegt es euch gut, denn ein Verbleiben in der aktuellen Wohnung könnte sich als finanzielles Desaster herausstellen.


    Liebe Grüße und viel Glück,
    Jana

  • Freundliches Hallo zurück,


    meine Frage zielte auch darauf ab, dass ich nicht vorhabe nur ewig von der Stütze zu leben. Die Tätigkeit ist mir dann auch schnuppe, werde ohne Arbeit verrückt und wenn dann vielleicht noch die 200 Eur im Monat wieder mehr dabei sind, dann können wir hier bleiben. Es sollte ja einfach keine Dauerlösung sein, und ich dachte, dass dann mit der Übergangslösung für paar Monate, wenn die Miete voll übernommen werden würde, ich bis dahin wieder was habe, irgendwas, egal...Hauptsache einen Job.


    Meine Frau arbeitet auch, und wir sind uns für keine Arbeit zu schade. Zusammen wird das schon irgendwie gehen.


    Viele Grüße
    boromir

  • Hallo Kitty,


    so sehe ich das im Grunde auch. Ich pflege da insofern noch meinen Optimismus, dass ich schon irgendeine Stelle finden werde, die mir dann wenigstens Netto etwas mehr bringt als das Amt, das sollte ja nicht das Problem sein, solange man mit dem Job nicht zu wählerisch ist, zumindest vorerst.