Hallo erstmal ,
ich habe im Internet schon viele Antworten auf meine Fragen gefunden
und wollte mal schauen ob mir hier jemand von euch weiterhelfen kann.
zu meiner Frage ...
Situation: ich bin 23 jahre alt Arbeitnehmer und meine freundin ist 19 jahre
alt und passt auf unseren Sohn 6 Mon. alt auf .
Nun wollten wir in eine gem. Wohnung ziehen was wiederum bedeutet das
wir unter eine Bedarfsgemeinschaft fallen.
So wie mich schlau gemacht hab müssen und zum Überleben
gewisse Regelleistungen und Unterkunft erhalten bleiben ,sprich
mir stehen 316 euro zu ,meiner Freundin 316 Euro und unserm Sohn 209 Euro..
+ entsprechende Wohnung 3 Perso. je nach Ort/Mietspiegel -bei uns im Ort
ca. 400 Kalt und 140 NK.....
das heisst unser BEDARF den wir benötigen steht im Monat bei ca 1380 Euro..
mwin Einkommen bei 1170 NETTO und 164 EURO Kindergeld ..
da ich einen Freibetrag von meinem Gehalt hab von 310 Euro habe liegt mein
Einkommen bei 1020 Euro und dementsprechend müsst ich doch einenen Zuschuss
von ca. 350 Euro bekommen, oder..
ein Sachbearbeiter hat mir das auch mit meinem Freibetrag bestätigt aber gemeint das
für uns kein ALG 2 zutrifft sondern in unserm Fall Wohngeld und Kinderzuschlag besser wär
mit ca 200 Euro ..(Kinderzuschlag max. 140 Euro und Wohngeld nach Wohngeldrechner vom
Jobcenter 66 Euro..und das versteh ich nun nicht mehr ..
steht und jetzt ALG 2 zu oder kann man das gar nicht beantragen wenn meine Freundin
ncoh nie Arbeiten war..?
ich bdeank mich auch schon im voraus für die Antworten
mfg Andi