Hallo, seit 1997 bin ich zu 100% behindert. Meine Frau erhält Hartz 4, als das H 4 neu berrechnet wurde, musste meine Erwerbsunfähigkeitsrente angegeben werden. Vor kurzem habe ich gehört, dass meine Rente zur Berrechnung nicht genommen werden darf? Wenn das stimmt, in welchen SGB steht das und welcher § erklärt das? Recht herzlichen Dank.
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Hallo Michael,
bestell dir bitte mal das Buch " Ratgeber für Menschen mit Behinderung", Ausgabe 2008
Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referat Information, Pubklikationen, Redaktion, 53107 Bonn
Bestell.- Nr. A 712, Telefon: 0180/ 5151510
oder schau auf die Internetseite. www.bmas.de oder Email: [email protected].
Grundsicherung SGB XII tritt für dich in Kraft.
Der Ratgeber ist kostenfrei, glaube ich. Er wird dir sicher weiterhelfen.
Viele Grüße und alles Gute von dewr weissen Riesin
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