Neue Vermieterbescheinigung wegen GAsnachzahlung???

  • Hallo liebe Forengemeinde,


    unser Gas- und Stromanbieter hat uns eine Rechnung mit einer dicken NAchzahlung (wir haben nur die Heizperiode in der neuen Wohnung gewohnt:rolleyes:) geschickt. Die Abrechnung stimmte nicht ganz, so dass ich meiner SB nur gesagt habe, dass wir eine NAchzahlung und eine neue Abschlagssumme ((natürlich höher) haben, die genaue Höhe aber noch nicht fest steht.


    Meine SB hat mir dann eine Bescheinigung des Vermieters in die Hand gedrückt und meinte, die müsse ich dann nochmal ausfüllen lassen, damit das überprüft werden kann.


    Nun meine Frage: Muss ich die wirklich nochmal ausfüllen lassen?????
    Schließlich sind wir erst im Oktober dort eingezogen und haben diese Bescheinigung beim Umzug vorgelegt ...


    Mir kommt das vor wie reine Schikane:mad:


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Danke für deine Antwort!


    Schikane deshalb, weil unser Vermieter nichts mit unserer Gas- und Stromrechnung zu tun hat, da der Vertrag mit den Stadtwerken direkt über uns läuft. Und an der Wohnsituation hat sich schließlich nichts geändert seit Oktober ...


    Und wenn dann unsere Nebenkostenabrechnung vom Vermieter kommt, muss er den Wisch etwa ein drittes Mal ausfüllen???


    Entschuldige, aber mir kommt das vor wie Behördenwillkür. Lassen wir die Antragsteller mal so viele Formulare wie nur möglich ausfüllen bzw ausfüllen lassen, vielleicht ist ja einigen der Aufwand zu hoch und sie stellen keinen Antrag ...


    Weißt du zufällig, ob dazu etwas im SGB steht? Oder auf welchem Gesetzestext diese Forderung meiner SB sonst beruhen könnte? Wennn nicht, brauchst du nicht extra suchen, das mach ich dann schon selbst;)


    Liebe Grüße,
    Jana

  • ich würd sagen, dass ist eher bürokratie als schikane


    wenn beim vermieter alles gleich bleibt, bräuchte er das nicht unbedingt ausfüllen
    es reicht eine kurze erklärung


    es handelt sich wie immer um die Mitwirkungspflicht nach § 60 SGB I

  • Danke, advokat!:)


    Dann werde ich Montag einfach mal mit der Abrechnung der Stadtwerke zu meiner SB gehen und den Änderungsantrag sowie Antrag auf Übernahme der Nachzahlung stellen und, falls sie darauf besteht, diese Vermieterbescheinigung erneut zu bekommen, mir das schriftlich begründen lassen, da die Abrechnung ja nichts mit meinem Vermieter zu tun hat.


    Mal sehen, ob ich wirklich meinen Vermieter damit belästigen muss ... schließlich kommt seine NK-Abrechnung ja auch noch irgendwann ...:rolleyes:


    Liebe Grüße und ein schönes Wochenende!!!


    Jana