Hallo,
Ich hab da mal 2 Fragen und hoffe Ihr könnt mir helfen.
Ich bekomme seit dem 01.01.2009 von der Maßarbeit Alg 2, da mein Partner vorher schon Alg 2 bezogen hat, ich habe allerdings bis zum Mutterschutz gearbeitet.
Ich habe dann von meiner Krankenkasse für die 6 Wochen vor der Geburt Mutterschaftsgeld bekommen, was aber direkt an die Maßarbeit überwiesen wurde.
Am 25.01.2009 ist unser Sohn zur Welt gekommen und wir haben dann das Mutterschaftsgeld für die 8 Wochen nach der Geburt bekommen was wieder direkt an die Maßarbeit überwiesen wurde.
Meine 1. Frage: ist das Mutterschaftsgeld was für die 8 Wochen nach der Geburt gezahlt wird an das ALG 2 anrechenbar?
Letzte Woche haben wir Elterngeld beantragt und bewilligt bekommen, allerdings nicht für die ersten 8 Wochen nach der Geburt, da wir da Mutterschaftsgeld bekommen haben, was aber direkt an die Maßarbeit ging.
So jetzt meine 2. Frage: Darf die Maßarbeit das Mutterschaftsgeld einbehalten, oder müssen sie es uns auszahlen da das Elterngeld für die 1. beiden Monate nicht gezahlt wird?
Ich hoffe ihr könnt uns helfen.
Liebe Grüße