Guten Morgen
Ich habe - schon wieder, sowas - eine Frage. Und zwar... (ein Fred mit der ähnlichen Thematik findet sich von mir ebenso hier): Wenn - als Beispiel - am 3.2.09 der Antrag abgegeben wurde und am 4. etwas nachgereicht wurde, die Sachbearbeiterin die Dauer der Bearbeitung auf 'eine Gute Woche' schätzt....wann ist dann (Erfahrungswerte gern gesehen) mit Zahlung zu rechnen? Und erfolgt diese dann Rückwirkend ab Antragstellung, oder zählt die Genehmigung d. Antrages? (wobei...was ist wichtiger? Antragsstellung oder -Abgabe, was ist relevant?)
Ein ratloser Dan.