Hallo,
ich habe heute ein Schreiben vom der BA bekommen, in der ich mich zu meinem "Vermögen" äußern soll. Es geht um das Jahr 2007, in der ich mit meiner Mutter in einer "Bedarfsgemeinschaft" lebte. Meine Mutter bezog in diesem Zeitraum ALG II, ich selbst gar nichts, da ich BAföG-berechtig war (aber auch widerrum keins bekam). Da die Konten mittlerweile schon länger als ein Jahr aufgelöst sind, habe ich keinerlei Unterlagen mehr über das "Vermögen" (Zinserträge Konto A = 55€, Konto B = 2€).
Was für Konsequenzen hätte ich zu befürchten, wenn ich mich dazu nicht äußern würde?
Ich könnte mich tierisch über die BA aufregen, die verplempern mit so nem Dreck wertvolle Zeit, welche die BA nutzen könnte um endlich mal meinen Kindergeldantrag zu bearbeiten, der schon ein halbes Jahr (!) in der Bearbeitung hängt.