Zahlung der Miete ???

  • Hallo zusammen,


    ich wohne mit meiner Mutter zusammen, die Hartz IV bezieht. Da ich Bafög bekomme seit 1 1/2 Jahren zahle ich die Hälfte der Warmmiete. Nun ist es für mich Zeit auszuziehen, da unser Alltag sehr verschieden ist- ich ein "normales" Studentinnen-leben führen möchte und, ehrlich gesagt, auch nun selbst mein Kindergeld und den Unterhalt meines Vaters bekommen möchte. In der jetzigen Situation reicht es nämlich hinten und vorne nicht für meine Bedürfnisse, ohne dass ich nebenher arbeiten müsste. (Das nebenher arbeiten passt im Moment zeitlich gar nicht mit der Uni).
    Also endlich die Frage: Wenn ich ausziehe, was passiert ? Meine Mutter wird schon ca. 3-4 Monate brauchen um etwas neues zu finden, wir wohnen seit 21 Jahren in der Wohnung ( 65 qm / 470 Warm) . Gibt es eine Möglichkeit, dass das Amt über diesen Zeitraum die volle Mite übernimmt? Wenn ja, was muss ich dafür tun, wie kann ich das begründen?
    ich möchte nicht schuld daran sein, dass meine Mutter rausgeworfen wird...
    LG


    Anni

  • Hi Anni!


    Wenn ich Deine Situation richtig deute, dann lebst Du mit Deiner Mutter in einer "Haushaltsgemeinschaft" und nicht in einer "Bedarfsgemeinschaft", da Dein Einkommen (Bafög + Unterhalt + Kindergeld) zu hoch für letzteres ist.
    Entsprechend wird auch die ARGE an Deine Mutter nicht die volle Miete bezahlen! Richtig?


    Also rausgeworfen wird Deine Mutter nicht, aber wenn die Lage so ist, wie ich es wie beschrieben vermute, dann wird die Wohnung nach Deinem Auszug für Deine Mutter zu teuer sein! Die ARGE wird kaum mehr an Miete übernehmen, als zum jetzigen Zeitpunkt!


    vG Berthold

  • Da hast du schon recht, aber ich kann mich unmöglich nach ihr richten, habe nun kurzfristig ein bezahlbares WG-Zimmer gefunden. Dieses Problem habe ich nun seit besagten 1 1/2 Jahren. Wenn also die Haushaltsgemeinschaft "plötzlich" schrumpft, können die einer fast 60ig-jährigen doch nicht einfach sagen - nun finden Sie bitteschön innerhalb von 2 Wochen eine neue Wohnung. (Eh' nachweislich unmöglichin unserer Stadt in den Obergrenzen, die das Amt setzt.)

  • Hi Anni!


    Ich empfehle folgendes:


    Sobald Du weist, wann Du Deine neue Bleibe beziehen kannst, sollte Deine Mutter umgehend zur ARGE gehen und dort die volle Übernahme der Unterkunftskosten beantragen! (Besser wäre schriftlich und per Einschreiben)!
    Hättet ihr alle beide ALG II, müsste die ARGE beim Auszug eines Mitgliedes der Bedarfsgemeinschaft dennoch die volle Miete 6 Monate lang weiter bezahlen. Ich sehe keinen Grund, weswegen dies in eurem Fall anders sein sollte! Nur freiwillig tun die das nicht, also bitte rechtzeitig beantragen!


    vG Berthold

  • Da du die Miete selbst bezahlst stehen dir ja zum Bafög auch der Unterhalt und das Kindergeld zu was du alles zusammen eigentlich bereits haben müßtest.Wenn du sagst du kommst mit diesem Geld nicht hin wirst du aber auch nicht mehr haben wenn du bei deiner Mutter ausziehst bis vielleicht auf eine geringere Miete die du bei der WG zahlen mußt.Was deine MUtter angeht so wird sie zunächst auf 6 Monate die volle MIete bekommen dann allerdings ausziehen müssen oder eben den Restbetrag aus der Regelleistung bezahlen müssen aber das bekommt sie bei der ARGE alles mitgeteilt denn nach deinem Auszug muß sie sowieso einen neuen Antrag stellen.Dich scheint das ja nicht mehr zu interessieren wie deine Mutter dann zurecht kommt.ES ist schon manchmal erschreckend wie Kinder mit ihren Eltern umgehen von denen sie sich sonst alles haben finanzieren lassen nur weil sie vielleicht etwas arbeiten müssen.Das geht tausenden von Stundenten so und da jammert auch keiner.

  • Hahaha, was ist das denn für eine Antwort? Hör mal, wenn du hier Texte interpertieren möchtest, bist du 1. falsch und 2. hast du nicht erfasst was ich sage. Das Geld bekomme ich nicht ( und JA es ist mir nach JAHREN des Kampfes nun EGAL, warum nicht. Ich studiere und habe genug zu tun, als das ich mich jeden Monat wieder mit einem Bürokratieapperat herumschlagen könnte! Alles, was ich im MOment versuche zu sichern, ist , dass meine Mutter keine Probleme bekommt, hast's VERSTANDEN???)
    Lediglich 380 Euro Bafög, nach Abzug der Miete bleiben mir also ganze 130 euro - davon kaufe ich Bücher, Lernmaterialen, und VERSUCHE das zu tun, was jede 21-Jährige gerne tun möchte (Klamotten gibts daher aber nur vom Flohmarkt, keine Discos etc etc).esse in der Mensa, da die Uni fast eine Stunde vom Wohnort entfernt ist. Ich habe jeden Tag Uni und gebe dazu 2 mal die Woche ehrenamtlich Nachhilfe in einem Zentrum, in dem bedürftige Mädchen nichts dafür zahlen müssen. "Von denen sich sich sonst alles haben finanzieren lassen", ah ja, "und da jammert auch keiner" , wer finanzierte mir was? Und wie viele StudentInnen gehen auf die Starssen wegen solcher Verhältnisse ??? (z.B. Wöchentlich hier ;) )

  • Hi Anni!


    Um Dich mache ich mir da keine Sorgen Anni. Zusammen mit dem von Dir erwähnten Kindergeld + Unterhalt des Vaters, wirst Du auf alle Fälle hinkommen!
    Ich glaube, wir sprechen da von einem Betrag jenseits von € 600 die Du nach Miete noch zur Verfügung hast!
    Jene wie wir, die in diesem Forum zu helfen versuchen, würden die ganze Welt umarmen, wenn sie mehr als € 600 im Monat für den Lebensunterhalt hätten.


    vG Berthold

  • Hallo zusammen,


    ich wollt hier nochmal vermittelnd was erwähnen. Ist doch schade, dass sich im Forum gestritten wird.


    Kitty, ich versteh deinen Ansatz schon, aber Anni hat doch in ihrem Text deutlich gemacht, dass sie sich um ihre Mutter sorgt, was das Umziehen angeht. Sonst hätte sie wohl kaum hier im Forum nachgefragt.
    Und ich denke schon, dass der Unterhalt und das Kindergeld auf das Konto der Mutter gegangen sind. Klar, bestimmt war der Kühlschrank immer voll und die Mutter hat Warmwasser und Strom bezahlt.
    Du weisst doch aber gar nicht was da los war. Es gibt sicherlich Gründe auszuziehen, und sei es nur um näher an der Uni zu wohnen.


    Und Berthold, du weißt nicht wie hoch der Unterhalt vom Vater ist. Sie kreigt 164,- KG + 380,- BaföG
    = 544,- €. Lass das WG-Zimmer 200,- kosten, bleiben 344,- €. Wie kommst du darauf, dass sie resultierende 260,- Unterhalt bekommt. Würde ihr Vater soviel verdienen, bekäme sie sicher weniger BaföG.
    Es gibt Studenten, die sind viel schlechter dran als ALG II- Bezieher. Also bitte Vorsicht!


    @ Anni, wenn du noch ein schlechtes Gewissen deiner Mutter gegenüber hast, hilf ihr doch bei der Wohnungssuche.
    Übrigens kriegst du ein bisschen mehr BaföG, wenn du eine eigene Wohnung hast.


    Viel Glück!


    LG, Jalale.

  • Hallo jalale!


    Lieb von dir zu vermitteln. Richtig, Annis Anliegen bezog sich auf ihre Mutter. Vielleicht bin ich da etwas missverstanden worden, ich wollte Anni nicht angreifen, nur deutlich machen, dass es bei vielen finanziell noch schlechter aussieht.
    Nein, ich weis nicht, wieviel UH sie bekommt, aber gemäß Düsseldorfer Tabelle liegt für ihre Altersstufe der Mindestsatz bei € 432 bei einem Nettoverdienst des Vaters bis zu € 1500. Entsprechend wird das Bafög berechnet worden sein.
    Anni schreibt, dass ihr nach Miete noch € 130 bleiben. Demzufolge:


    Bafög nach Miete € 130,00
    Kindergeld € 164,00
    Unterhalt € 432,00 = € 726,00


    Aber worüber reden wir überhaupt? Anni hat sich gegen die mir genannten € 600,00 ja garnicht gewehrt!
    ;)
    Friede allerseits!


    vG Berthold

  • Hallo Berthold,


    deinen Beiträgen habe ich auch keinen Vorwurf gegen Anni entnommen. Und es kann ja durchaus sein, dass sie ganz ordentlich hinkommt im Monat.
    Ich wollte nur nicht, dass das so stehen bleibt, Anni sei herzlos ihrer Mutter gegenüber und würde das Geld zum Fenster rausschmeißen. Wir kennen einander doch gar nicht um so urteilen zu können und ich finde, teilweise wird hier ganz schön aufeinander eingehackt und voreilig Schlüsse gezogen.


    Deswegen kann ich dir nur zustimmen: FRIEDE ALLERSEITS!! :)


    Viele Grüße, Jalale.