Hallo,
Ich (24) und meine Mutter (51) beziehen beide Leistungen (hartz4) Wohnen in einer Bedarfsgemeinschaft.
Ich betreibe seit fast 2 Jahren einen Imbiss der zwar läuft aber noch nicht so das ich allein davon leben kann.
Jetzt ist es so das mein Vater vor 6 Monaten verstorben ist, da es mir und meiner Mutter halt noch nicht so gut geht, meine Mutter teileweise erwerbsunfähig ist und ich seit dem Tod von meinem Vater wieder unter starken Psychosen leide (angstzustände etc.) Meine Mutter möchte ungern den ganzen Tag allein zu hause bleiben und ich habe auch bischen angst allein zu bleiben weil ich manchmal das gefühl habe das ich umfalle. So und deswegen leistet meine Mutter mir öfter gesellschaft in meinem Imbiss.Klar ist ja das meine Mutter, falls ich mal auf die Toilette muss, meine mutter auch mal eine Wurst raus gibt oder mal ein teller weg stellt. Sie bekolmmt kein Geld von was auch so viel Umsatz habe ich ja nicht sonst würde ich Sie anmelden und Sie bezahlen.
Gestern war der Zoll an meinem Geschäft und haben meine Mutter kontrolliert. Sie musste 35 euro strafe bezahlen weil sie ja bei mir im imbiss eine tätigkeit ausübt. Und das müsste der Arge mitgeteilt werden. Aber Meine mutter ist ja nicht tätig Sie leistet mir einfach nur gesellschaft. Der zoll meldet das jetzt der arge.
WAS KANN UNS JETZT PASSIEREN.
Vielen dank erst mal.
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Hallo Engelchen!
Wenn Deine Mutter tatsächlich eine Strafe bezahlt hat, dann bekam sie darüber auch einen Beleg, auf dem auch § und Gesetz stehen, wogegen sie verstoßen haben soll! Zudem muss sie der Beamte über ihre Rechte aufgeklärt und eine entsprechende Einspruchsstelle benannt haben.
Kannst Du mir dazu vielleicht etwas sagen?vG Berthhold
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Der § lautet 63 Abs. 1 Nr. 6 SGB II
ich verestehe den sinn darin nicht weil sie ja nicht wirklich bei mir eine tätigkeit ausübt. habe jetzt wieder mit der arge telefoniert und warte jetzt wieder auf einen Rückruf.
lg -
Ich würde erst mal abwarten bis ihr etwas schrifliches vorliegen habt und dann kannst du auch darauf reagieren.Anhand deiner Einkünfte aus dem Imbiss kannst du ja darlegen das du nicht soviel einnimmst um auch noch deine Mutter zu finanzieren.Ich denke es ist ein großer Unterschied ob deine Mutter dort stundenlang steht und essen ausgibt oder abwäscht oder ob sie dir nur hin und wieder zur Hand geht damit du mal auf Toilette gehen kannst und so würde ich das auch der ARGE oder dem Zoll darlegen.Es kann deiner mutter ja keiner verwehren dich auf Arbeit zu besuchen.Ich bin auch ab und zu bei meiner Tochter im Kosmetikinstitut das heißt aber noch lange nicht das ich dort auch arbeite.Ich verstehe nicht so ganz wie der Zoll dazu kommt deiner Mutter da ein Arbeitsverhältnis zu unterstellen.
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Hallo Engelchen!
War das nicht doch das "Ordnungsamt" und nicht der Zoll?
Hier mal der §, welcher genannt wurde:
SGB II § 63 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 57 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig
erteilt,
2. entgegen § 58 Abs. 1 Satz 1 oder 3 Art oder Dauer der Erwerbstätigkeit oder die Höhe des
Arbeitsentgelts oder der Vergütung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig
bescheinigt oder eine Bescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt,
3. entgegen § 58 Abs. 2 einen Vordruck nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt,
4. entgegen § 60 Abs. 1, 2 Satz 1, Abs. 3 oder 4 Satz 1 oder als privater Träger entgegen § 61 Abs.
1 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt,
5. entgegen § 60 Abs. 5 Einsicht nicht oder nicht rechtzeitig gewährt oder
6. entgegen § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Ersten Buches eine Änderung in den Verhältnissen, die für
einen Anspruch auf eine laufende Leistung erheblich ist, nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder
nicht rechtzeitig mitteilt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 6 mit einer Geldbuße bis zu
fünftausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu zweitausend Euro geahndet
werden.Da denkt wohl jemand Du würdest Deine Mutter für deren Mithilfe im Imbiß mit Geld entlohnen, was der ARGE nicht bekannt wäre!
Ich nehme an, dass die ARGE von Deinen Einnahmen aus dem Imbiß Kenntnis hat und diese entsprechend verrechnet. Diese € 35,00 Bußgeld würde ich mir auf jeden Fall wieder holen! Ich wüsste nicht, wogegen ihr beiden da verstoßen haben sollt.vG Berthold
-
Noch ne Anmerkung dazu:
Die ausstellende Behörde bei Bußgeldern des Zolls ist die "Bundeszollverwaltung" (BVZ).
Dies müsste auch auf dem Beleg, den Deine Mutter bekommen hat, so ersichtlich sein!vG Berthold
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vielen vielen dank. für deine antwort berthold.
Ich denke auch das wir uns zu verrückt machen ich habe halt nur angst das wir irgend wie geld gekürzt bekommen. Der typ vom zoll hat uns auch gar nicht ausreden lassen und vor lauter angst hat meine mutter das dann auch unterschrieben. Mit der arge ist ja nicht zu spaßen. Das Waren 100% Leute vom zoll da ist einer von rechts und einer von links gekommen in Uniform mit Pistolen und so. Man Man man immer auf die kleinen!
Trotz dem vielen dank für deine Hilfe.
lg -
Hallo Engelchen!
Also wenn Deine Mutter nur unterschrieben, aber nichts bezahlt hat, dann würde ich erst einmal abwarten, ob und was von der ARGE in dieser Sache auf euch zukommt!
vG Berthold
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Hallo Engelchen,
ich bin mir ziemlich sicher, dass innerhalb der Familie (vor allem wenn es wie bei euch Verwandtschaft ersten Grades ist) ausgeholfen werden darf. Also selbst wenn deine Mutter dir regelmäßig ein wenig zur Hand geht, ist dagegen nichts einzuwenden.
Aber sag mal, wie lief denn das mit dem Zoll? Ich meine die können doch nicht verlangen, dass man seinen Arbeitsvertrag dabei hat. Deine Mutter hat sicherlich auf Anfrage gleich erlicherweise gesagt, dass sie nur vorübergehend aushilft.
Ich denke, ihr habt nichts zu befürchten. Sofort Widerspruch gegen das Bußgeld einlegen und der ARGE auf Anfrage erklären, wie das war.
Die können euch nichts!!Viel Glück und lg,
Jalale.
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Leute, Leute !
Auskünfte sind das da wird mir echt schlecht!
Wieso hat die Mutter denn n ichts zu befürchten??????
Hilft mal aus, gibt aucdh mal ne Wurst raus,,,,, klasse wenn dat alles so schön löpp denne kan icke dat ja och demnächst enfach mache, nee!?
Schon mal was von Hygienevorschriften gehört oder nem Bullettenschein (Gesundheitszeugnis???)
Und natürlich kontrolliert der Zoll! Frage meinerseits wo war den bitte schön die Besitzerin? Also der Zoll wird ja nicht solange gewartet haben bis die Geschäftsfrau die Bude verlässt und sicher irgendwo hin verschwunden ist und dann schwupp die Wupp in einer Hauruckaktion wird die Dame hinter der Theke mal schnelle abkassiert, die nehmen sich alle Zeit der Welt und wenn Du irgendwie in der Nähe warst und Dich als Eigentümerin geoutet hast werden sie mit Dir in jedem Fall ein ziemlich deutliches Gespräch geführt haben. Ebenso stellt sich mir die Frage warum es die 35 € zurückgeben sollte ?
Deiner Mutter wird klipp und klar "Schwarzarbeit" unterstellt und ich denke mir die werden das schon vorher sehr gut beobachtet und dokumentiert haben bevor sie zugeschlagen haben, die sind nämlich nicht doof!
Die werden dort einen Auftrag gehabt haben, und dich denke mir der Auftraggeber ist die ARGE! Ich kann nur dazu raten sich ganz schnell einen Anwalt zu nehmen und im Vorfeld den Sachbearbeiter auf das Vorkommnis anzusprechen, denn sonnts merkt ihr erst am Monatsende das Ende ist im Gelände und ohne Moos ist bekanntlich nix los!Die Leute die heute in den Ämtern arbeiten sind nur an ihren Jobs interessiert und nicht ob sie jemanden wohlmöglich unrecht tun!
Meinen Vor-Ratgebern kann ich da leider nicht zustimmen hinsichtlich der Harmosigkeit die da signalisiert wird, das ist für mich etwas sehr blauäugig!Gruss
-
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Hallo engelchen,
ich sehe das leider auch so wie Horst. Der Zoll kommt nicht einfach auf gut Glück bei euch reinspaziert. Da wird wochenlang observiert und ausgekundschaftet bevor dann wirklich ein "Zugriff" erfolgt.
Ich denke wenn es wirklich so wäre, wie du behauptest ( die Mama gibt mal ne Wurst raus, wenn du auf'm Klo bist) hätten die keinen Grund für derartige Anschuldigungen. Ich denke die haben sehr wohl beobachtet das die Frau Mama stundenlang, und das über mehrere Wochen, im Imbiss arbeitet. Und das ist auch dokumentiert. Es wird also nix bringen es abzustreiten.
Wie Horst schon sagt, nehmt euch einen Anwalt und versucht zu retten, was noch zu retten ist. -
Hallo Horst Grunert!
Ich lasse mich ja gerne eines Besseren belehren, aber wo liegt da bitte Schwarzarbeit vor, wenn beide ALG II beziehen und in ein und derselben BG leben? Durch die gelegentliche Mithilfe der Mutter ist doch dadurch keinem von beiden ein finanzieller Vorteil entstanden?
Ich habe in meinem Beitrag auch angesprochen, dass die gute Frau, falls sie tatsächlich mit dem Zoll zu tun hatte, einen Beleg der "Bundes-Zollverwaltung" erhalten und über ihre Rechte aufgeklärt worden sein muss. Diesbezüglich habe ich jedoch keine Rückmeldung erhalten!
Das sich der Zoll auch um die Genießbarkeit von Bulletten kümmert, ist mir neu!
vG Berthold
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Also liebe Leute,
ich finde diese Panikmache völlig überzogen! Wozu denn jetzt einen Anwalt? Liegt doch noch nicht mal ne Anzeige vor! Na klar, der Zoll observiert wochenlang eine Würstchenbude
Wir können doch hier nur auf das antworten und ggf. raten, was uns an Daten genannt wurde und nirgendwo hat Engelchen etwas gesagt, dass ihre Mutter "stundenlang" im Imbiß arbeitet!
Überlegt doch auch mal, was der Begriff "Schwarzarbeit" bedeutet! Dieser Fall ist nicht einmal Nachbarschaftshilfe, es geht um Mutter und Tochter und nirgendwo zwischen den beiden ist Geld geflossen!Schade das Engelchen nichts mehr zur ausstellenden Behörde ihres Beleges und zu einer in diesem Zuge durchzuführenden Rechtsbelehrung gesagt hat! Ist diese ausgeblieben, liegt ein Verfahrensfehler vor und die Sache ist einzustellen!
vG Berthold
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