Hallo,
wer kann uns helfen bei einer Frage ? Es eilt leider sehr.
Unser Antrag auf Kinderzuschlag wurde abgelehtn wegen zu geringem Einkommen. Nun sollen wir rückwirkend ALG 2 bekommen, also seit Sept 08. Die Abgabe aller Unterlagen, die Terminvergabe usw. zieht sich jett aber so lange, dass wir nicht mehr hinkommen mit dem Geld. Mietrückstand seit Jan ! Und unsere Dispo-Konten sind ausgereizt. Am Montag haben wir den nächsten termin bei unserer Ansprechpartnerin und sie sagt wenn die Unterlagen vollständig sind dauert es nochmal 10 tage bis zu einer Zahlung.
Frage:
Gibt es nicht beim Amt die Möglichkeit, dass Sie uns direkt am Montag schon einen Vorschuss auszahlen,
oder gibt es sogar eine verpflichtung? Wenn wir nochmals eine Dispo-erhöhung aushandeln, kostet das sehr viel Überziehungszinsen, dass möchten wir vermeiden, außerdem müssen wir dann erst Termine mit den Banken vereinbaren, nochmal alle nachweise hintragen usw.
Die Bearbeiterin bei der Arge sieht unsere Konten, den Ablehnungsbescheid der Familienkasse usw, es ist alles vorhanden..
Wer weiss Rat ???
1000 Dank
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Hallo,
wenn alle Unterlagen abgegeben wurden, kann aus diesen bereits die Mittellosigkeit ersichtlich werden. Somit besteht Anspruch auf eine Vorschussleistung. Diese kann in Form von Bargeldkarten (Automat in der Arge) oder in Form eines Schecks erfolgen. Die Argen wollen davon aber meist nichts wissen. Also nicht abwimmeln lassen und notfalls mit Nachdruck beim Teamleiter vorsprechen.
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Herzlichen dank für die schnelle Antwort, mir wurde bisher ein Lebensmittelgutschein angeboten, den ich dann am montag bekommen soll. das ist zwar in ordnung aber man braucht mit kindern immer ein bißchen bargeld und ich möchte sehr ungern mit einem schein der arge in unseren supermarkt marschieren...
der anspruch auf vorschussleistung.., ist dieser in irgendeiner weise belegt durch einen paragrafen oder sowas? oder hängt das von der willkür des mitarbeiters ab??
herzlichen dank! -
Hallo,
grundsätzlich kann die Arge leider Vorschussleistungen auch in Form von Gutscheinen gewähren. Das ist aber reine Schikane da die meisten Hilfeempfänger unter diesen Vorraussetzungen, lieber weiter hungern als sich dieser Peinlichkeit auszusetzen. Ein Rechtsanspruch auf Bargeldvorschuss gibt es leider nicht!
Aber in diesem Fall gut begründen und am besten schon schriftlich fixieren warum eine Barauszahlung unerlässlich ist. Zum Beispiel bekommt man beim Bauern um die Ecke das günstigste Gemüse, der wird kaum einen Gutschein annehmen. Die Kinder brauchen Schulmaterial oder Bekleidung. Rechnungen müssen gezahlt werden etc. Außerdem habt ihr bei der Beantragung keine Mitschuld an der Verzögerung der Bearbeitung. Wenn der SB trotzdem darauf besteht, dass ihr nur einen Lebensmittelgutschein erhalten werdet sofort zum Teamleiter und von da aus sämtliche weitere Instanzen durchklappern und auf gar keinen Fall mit einem Gutschein abspeisen lassen!
Viel Glück
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ok Salle, herzlichen dank für die infos, schönen tag !!!
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