tochter schwanger

  • hallo


    habe da mal ein problem,wir wohnen in einer 4 zimmer wohnung mit 4 personen (40j,40j,20j und 4jahre),letzte woche habe ich erfahren das meine 2o jahre alte tochter (wohnt bei mir mit in der wohnung) schwanger ist.sie möchte gerne das kind behalten und in eine eigene wohnung mit dem kindsvater (wohnt noch bei seinen eltern)ziehen,sind beide unter 25,einer geht zur schule der andere jobt.


    wird das bewillgit vom arbeitsamt? eine wohnung?:confused:


    und was für hilfe können die beiden denn erwarten / bzw was können sie alles beantragen,weil das meiste fehlt

  • Hallo,


    deine Tochter und ihr Freund bilden mit dem Kind eine Bedarfsgemeinschaft. Da beide noch keine eigene Wohnung hatten, steht ihnen auch die Erstausstattung bzw. Kinderwagen etc. zu sofern sie dem Grunde nach über kein reichendes Einkommen bzw. Vermögenswerte verfügen.


    Ein Antrag bei der Arge macht erst ab der 14. Schwangerschaftswoche Sinn. Oftmals wird dem Auszug aber erst ab der fortgeschrittenen Schwangerschaft zugestimmt. Ebenso wird die Beihilfe für die Babyerstausstattung meist erst ab dem 6. Schwangerschaftsmonat ausgezahlt. Je nachdem in welcher Stadt ihr wohnt, können auch Sachleistungen anstatt Geldleistungen bewilligt werden (Möbellager etc).


    Ein Antrag für die Erstausstattung kann auch bei der Mutter Kind Stiftung gestellt werden. Ihr seid nicht verpflichtet dies der Arge zu melden, falls Leistungen von dieser Stelle bewilligt werden.



    Ich hoffe deine Tochter hat sich das sehr gut überlegt! Viel Glück!

  • Halt!!!


    Die Aussage das der Kindesvater noch Zuhause wohnt sagt nichst zu seinen Möglichkeiten aus den Unterhalt der Mutter mit dem Kind zu gewährleisten!


    Sollte es so sein wie allgemein hin angenommen werden muss das dieser nicht dazu in der Lage ist, stehnen in jedem Fall der werdenden Mutter Leistungen nach dem SGBII zu wenn auch Sie den Lebensunterhalt nicht sicherstellen kann!


    @ Salle Du bist doch ein erfahrener Nutzer, solltest doch eigentlich wissen das in dieser Frage viel zu wenige Angaben sind um das beurteilen zu können.


    Wenn die Anfragenden jetzt vermögend sind, und die Tochter sogar über eigenes Vermögen verfügen könnte z.B. aus einer Erbschaft, guten Verdienst nach der Schulzeit ect. gibt's nix!


    Grundsätzlich hast Du ja Recht mit der Antwort, aber meine schwester war damals wie sie Schwanger wurde mit einen selbstständigen Bauunternhemersohn und Architekten im Studium zusammen und die "Sau" hat zunächst sogar die Vaterschaft nicht anerkenne wollen, wegen der Unterhaltsverpflichtung gegenüber der Kleinen aber wer sagt Dir das sich soetwas nicht wiederholt?


    Nur weil der Schwiegersohn in Spee noch bei den Eltern wohnt muss er nicht gleich Arm sein, es gibt auch noch ein paar gute Partien in Deutschland!


    Gruss