Umzug

  • hi


    ich habe mal eine Frage
    ich mache atm eine Ausbildung in einer fremde Stadt und werde nicht übernommen. Die Ausbildung ist so gut wie gelaufen. Nun werde ich wohl ALG2 beantragen müssen.
    Nun lese ich, dass Umzüge genehmigt werden müssen. Kann es sein, dass ich nun auf Staatlichen beschluss in der fremden Stadt ohne Job bleiben muss? Oder kann ich in meine Heimatstadt zurück und bekomme einfach keine Leistungen? HIlfe?

  • Hallo, wenn du mit ersten Wohnsitz in der fremden Stadt gemeldet bist, dann musst du dort zur ARGE und dich melden und fragen ob du zurück darfst. Solltest du aber noch zu Hause bei den Eltern gemeldet sein, dürfte es kein Problem sein zurückzugehen. Wenn du noch nicht 25 bist, ist das auch kein Problem.
    Mit freundlichen Grüßen

  • hi
    leider bin ich über 25 und wohne in einem Loch. Ich wollte nach der Ausbildung in eine größere Wohnung umziehen. Nun kann ich das vergessen, da ich ja nicht übernommen werde.
    Wie ist es, wenn ich mich thereoretisch erst einen monat nach der entlassung melde und derweil schon umgezogen bin?

  • Das könnte eine Möglichkeit sein, vielleicht kannst du dich auch in der Umgebung bewerben, da hast du dann einen Grund, warum du zurückgezogen bist(bessere Ausichten auf Job). Auch können sie dir dann eigentlich nichts anhaben, denn du stellst ja keinen Antrag auf Umzugshilfe.
    Viele Grüße

  • klar werde ich mich da bewerben.
    Und da dreht mir keiner nen Strick draus, wenn ich bereits umgezogen bin? Diesem Staat traue ich alles zu. Einen Monat könnte ich und würde ich dafür finanziell überbrücken können. Leider habe ich noch keine Aussichten auf nen Job in der gegend in der ich jetzt wohne oder auch in meiner heimat.
    gelten familiäre Gründe als hinreichender Grund umzuziehen oder gilt für die ARGE nur wenn ich eine feste Jobzusage habe?

  • Also wenn du ohne Hilfe von der ARGE umgezogen bist, dürfte es eigentlich kein Problem geben.Ich würde einfach den Antrag stellen, ohne erst mal was zu sagen, und sollten sie dann fragen, würde ich die Gründe aufführen. Natürlich zählen wichtige familiäre Gründe auch. ABER WICHTIG!!! Vielleicht findest du noch was in deiner Heimat, die dir einen Job in Aussicht stellen.Ist es das gleiche Bundesland oder ziehst du von einem ins andere? Im gleichem Bundesland gibt es weniger Probleme, als anders, weiss ich von meiner Nichte.
    Viele Grüße

  • das läuft alles im selben Bundesland ab, auch wenn es mir hier manchmal so vorkommt als wäre ich in einem anderen Land gelandet ;)


    Wie meinst du das, vielleicht findest du noch was in deiner Heimat? In meiner jetzigen oder meiner tatsächlichen?

  • In deiner tatsächlichen, vielleicht stellt dir dort jemand einen Job in Aussicht, ob es dann klappt steht auf einem anderen Blatt. Aber wenn es das gleiche Bundesland ist und du keine Umzugsbeihilfe möchtest, die Wohnung angemessen ist, dürfte es keine Probleme geben. Die streiten sich immer von Bundesland zu Bundesland wer die Kosten übernehmen muss. Und gar keine Leistungen zahlen dürfen die nur in ganz wenigen Fällen, bei sehr groben und mehreren Verstößen hintereinander. Also gegebenenfalls dann Widerspruch einlegen und dann Klage einreichen. Aber soweit wird es nicht kommen.Meine Nichte ist in ein anderes Bundesland gezogen hatte auch erst eine Ablehnung wegen der Kosten und durfte dann doch ohne schon eine feste Arbeit zu heben, sie hatte aber welche in Aussicht.
    Hoffe es hilft dir.
    Viele Grüße

  • Sorry Leute,


    Der Tip von Renate 11 ist zwar gut gemein aber total dämlich!


    Es heisst ausdrücklich im Gesetzt das man sobald man Kenntnis erlangt das man von Arbeitslosigkeit betroffen sein wird dies an entsprechender Stelle zu melden hat! Warum wohl? Denkt mal nach? Angeblich sollen die dann Betroffenen dann soagr 3 neue Stellenangebote erhalten damit sie gar nicht erst in den Leistungsbezug abrutschen (;)und sich wohlmöglich an das faule Leben als Sozialschmarotzer gewöhnen).


    Bedeutet aber auch, das wenn man dies nicht tut mit Sanktionen :eek: zu rechnen hat!


    Deswegen ist der Tip Blödsinn!!!!


    Darüber hinaus lieber hans hartz besteht durchaus die Möglichkeit in Deine alte Heimatstadt zurück zu kehren nur solltest Du dies auf der ARGE bei der Du Dich nun einmal zunächst zu melden hast auch begründen können.


    Ein § im Sozialgesetzt besagt das niemand aus seinem Sozialen Umfeld gerissen werden soll, dies aber wäre der Fall, würde Dich die ARGE zwingen fern von Familie und Freunden Dein dasein zu fristen!


    Deine sozialen Kontakte hattest Du vermutlich im Interesse einer Festanstellung nach und nach öpfern müssen aber da dieses nicht eingetroffen ist besteht keinerlei Notwendigkeit für Dich sich dieser psychischen zusätzlichen Belastung auszusetzen!


    Versuchs damit und Du wirst sehen, ich kenne nicht nur das SGB II sondern auch die für alle Leistungsbezieher wichtigen Regelungen in den anderen Gesetzbüchern Schau einfach mal ins SGB III



    Gruss

  • Hi Horst


    Das hört sich schon mehr nach deutscher Gesetzgebung an ;)
    Ich habe mal gelesen, dass die ARGE dann keine Wohung übernimmt, die mehr kostet als die jetzige, nur ich wohne in einem m Loch, da sollte man eigentlich nichtmal einem (noch) Auszubildenden zumuten, werden die mich dann auf die Kosten(verdammt billig, fraglich ob ichüberhaupt jemald wieder so ne billige Wohnung finde werde, egal wo) festnagel.
    Mit was für Sanktionen ist denn da zu rechnen. Ehrlichgesagt, ehe ich weiter in diesem Loch lebe nehme ich lieber Sanktionen in Kauf.


    p.s. es heißt hans harz nicht hans hartz ;)

  • Hallo lieber Horst, du weisst ja immer alles besser, aber die Regelung mit der sofortigen Meldung ist beim ALG1. Denn es wird keiner gezwungen Hartz IV zu beantragen, wenn man dies nicht tut ist der einzige Nachteil, dass für die Monate in denen man es nicht bekommt nichts an die Rentenstelle usw. gemeldet wird. Denn es gibt viele die sich mit den deutschen Gesetzen nicht auskennen, und gar nicht wissen, dass ihnen Hatz IV zusteht, wenn die sich später melden bekommen sie keine Sanktionen. Ich kenne einige solcher Fälle.
    Viele Grüße

  • Hallo liebe Renate 11


    Genau, mag sich überheblich anhören, aber es wird immer erst der Bedarf bei anderen Quellen geprüft bei der lieben ARGE; und Arbeitslosigkeit beginnt mit ALG 1 und zwar immer und erst wenn dies nicht aus welchen Gründen auch bewilligt werden kann, kommen die anderen dran ALG II, Bafög, Rente, einige stehen sogar vor dem Bezug von ALG II. HAns Harz (sorry mit dem "t" , stecke vermutlich schon viel zu lange in dem Drecksthema drin) hat demnach eine Abgeschlossene Ausbildung und steht damit dem Arbeitsmarkt zunächst einmal grundsätzlich zur Verfügung, es sei denn es ergibt sich etwas anderes! Ausserdem sind die Eltern nach der abgeschlossenen Berufsausbildung auch nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet, die ARGE nutzt die Dummheit der Menschen die betroffen sind schamlos aus, weil etliche ja na Mutti's und Vati's Tischlein hängen aber warum sollten diese Eltern bestraft werden für Ihre Gutmütigkeit?


    Dieser Passus ist auch so eine Sauerei in den Reformen!!!!!!!!!!!


    Eltern sind bis zum mAbschluss einer Ausbildung zum Unterhalt verpflichtet und HARTZ IV masst sich an; dies mal um eine Zeitspanne auszudenen die ansonsten den Betroffenen nämlich ansonsten sogar hilfreich sein würde, aber da haben die Kapitalisten in den Kommunenn sofort erkannt das dies ganz schön in die Kosten gehen wird und schwupps gilt etwas Neues!


    Wer sich das bieten lässt ist selbst schuld! Auch den betroffenen Eltern kann ich nur sagen, Klagen - nur die meisten sind zu feige! Kosten nämlich Geld der liebe her Anwalt, ---- aber nur wenn man verliert!



    Gruss

  • Hallo Horst, hier muss ich dir zustimmen, mich ärgert auch, was der Staat mit den kleinen Leuten macht. Am Anfang ging es mir auch so, ich hatte Angst etwas zu unternehmen, aber es konnte so nicht weitergehen. Und mittlerweile lege ich auch Widerspruch ein, und siehe da was mir in der Auskunft gesagt wurde z.B. ,,Was das Landratsamt festlegt interessiert uns nicht. Wir zahlen das sowieso nicht", wurde mir auf einmal doch gewährt. Ich könnte noch mehr Beispiele nennen, aber ich möchte denen Mut machen,die schon am aufgeben sind. Es lohnt sich, sich zu wehren!!!!
    Viele Grüße

  • Hallo renate 11


    Das freut mich werden es doch von Tag zu Tag mehr ! Hoffe das es bis zur Wahl reicht, da müssen nämlich mal ein paar Ärsche rasiert werden in unserer Regierung in Berlin da rollen viel zu wenige Köpfe!


    Gruss



    Wenn ich sehe das der Münte da immer noch rumrennt, der Sack soll in Rente, baut sowieso nur Scheisse, ist arrogant und scherrt sich einen Dreck um Vaterland und soziale Komponenten!

  • Horst hat vollkommen recht sobald du Kenntnis hast das du Arbeitslos wirst mußt du das der zuständigen ARGE mitteilen.Du mußt dir halt eine Wohnung suchen die im Rahmen der zu übernehmenden Kosten liegt es ist ja nicht gesagt das du in den neuen Wohnort in dem Rahmen wie bisher etwas geeignetes findest.Dafür gibt es auch die Richtlinien nach denen du dir eine Wohnung suchen kannst und solange du nicht darüber liegst werden sie dir auch keinen Strick draus drehen können.

  • Die Seite hatte wohl gestern Abend ein Problem? Na ja kann man auch verstehen.


    Hallo Hans, du kannst soviel wie du willst dazuverdienen, aber bis 100€ wird dir nichts abgezogen. Was darüber ist von 101€-800€ kannst du 20% davon behalten, der Rest wird abgezogen. Die Staffelung geht noch weiter, aber ich denke es hilft erst mal.


    Hallo Horst, ich hoffe auch immer, dass sich mehr dagegen wehren. Denn vor den Wahlen gibt es immer was zur Beruhigung und hinterher wird der kleine Mann wieder in den Hintern getreten. Hauptsache die Diäten stimmen. Und wenn man schaut sind viele HartzIV- Empfänger nicht die faulen auf der Couch, sondern arbeiten und das nicht wenig, nur der Lohn reicht hinten und vorn nicht. Und dann sollen die die arbeiten gehen sich noch bewerben, sie könnten ja eine Arbeit finden wo sie mehr Lohn bekommen.Ich habe mal gefragt, wie mein Mann das machen soll, wenn er morgens 4:30 Uhr aus dem Haus geht und abends teilweise erst 19:00Uhr oder später nach Hause kommt, oft auch Samstag. Antwort: Schulterzucken. Erst wenn die mir sagen können wie das geht und wo er die Arbeit mit mehr Geld herbekommt bewirbt er sich, dann sonntags.
    Viele Grüße

  • Hi Hans Harz!


    Die ARGE bezahlt Dir die Wohnung am neuen Wohnort, insofern sich die Kosten dafür in den angemessenen Grenzen, die für den "neuen" Wohnort gelten, bewegen. Diese sind bei der ARGE am "neuen" Wohnort zu erfragen.


    Wie Horst Grunert Dir schon geschrieben hat, musst Du Deinen Umzug begründen, denn es geht hierbei, so meine ich, nur um die Übernahme der Umzugskosten!


    vG Berthold