Hallo allerseits!
Eine Bekannte von mir... alleinerziehend, 2 Kinder (Tochter 12, Sohn 20 Jahre).
Der Sohn begann Mitte November 2008 auf Anraten der Agentur für Arbeit eine Maßnahme bei Kolping und bekommt hierfür monatlich € 258 Ausbildungsbeihilfe.
Die Folge:
Die ARGE nahm ihn aus der BG, da er aufgrund seiner Ausbildungsbeihilfe keinen Leistungsanspruch mehr habe. Obwohl er real nur € 258 Ausbildungsbeihilfe überwiesen bekommt, führt die ARGE € 280 an und läßt sich davon auch nicht abbringen. Mit anderen Worten, für ihn werden nicht einmal mehr Kosten für Unterkunft und Heizung bezahlt.
Zudem fordert die ARGE € 130,00 zurück, da sie die vollen Leistungen für November schon überwiesen hatte. Bevor ich den Widerspruch formuliere, hätte ich gerne Eure Meinung dazu gehört.
Liebe Grüße,
Berthold