Aus BG genommen wegen Ausbildungsbeihilfe

  • Hallo allerseits!


    Eine Bekannte von mir... alleinerziehend, 2 Kinder (Tochter 12, Sohn 20 Jahre).


    Der Sohn begann Mitte November 2008 auf Anraten der Agentur für Arbeit eine Maßnahme bei Kolping und bekommt hierfür monatlich € 258 Ausbildungsbeihilfe.
    Die Folge:
    Die ARGE nahm ihn aus der BG, da er aufgrund seiner Ausbildungsbeihilfe keinen Leistungsanspruch mehr habe. Obwohl er real nur € 258 Ausbildungsbeihilfe überwiesen bekommt, führt die ARGE € 280 an und läßt sich davon auch nicht abbringen. Mit anderen Worten, für ihn werden nicht einmal mehr Kosten für Unterkunft und Heizung bezahlt. :confused:
    Zudem fordert die ARGE € 130,00 zurück, da sie die vollen Leistungen für November schon überwiesen hatte. Bevor ich den Widerspruch formuliere, hätte ich gerne Eure Meinung dazu gehört.


    Liebe Grüße,


    Berthold

  • Das scheint jede ARGE anders zu machen.Wie ist das denn mit dem Kindergeld bekommt er das noch?Bei meinem Sohn ging das damals nicht der hatte ein Berufsvorbereitungsjahr gemacht und bekam 240 Euro und da meinte die ARGE das Läge unterhalb des Regelsatzes und somit gehört er zur BG.Ich würde erstmal in Widerspruch gehen denn anhand der Ausbildungsbescheinigung kann deine Bekannte doch genau vorlegen was der Sohn an Geld bekommt.Zeitgleich würde ich für den Sohn einen Wohngeldantrag stellen denn bekanntlich brauchen die ja immer ewig um diese Widersprüche zu bearbeiten.

  • Hallo Berthold, habe auch viele Probleme mit dem Arbeitsamt und der ARGE habe da eine Seite gefunden im Internet die sehr hilfreich ist vieleicht kann sie Euch dabei helfen Eure Probleme zu lösen . Immer wiederspruch einlegen und nicht gleich aufgeben, sollte abgelehnt werden übers Sozialgericht hilfe holen .lg jimmy.knopf
    www.gegen-hartz.de

  • Hi Kitty!


    Nein KG bekommt sie für den Sohn nicht mehr, da er über 18 ist und sich in keiner Berufsausbildung befindet. Meiner Meinung nach gehört der Sohn selbst dann noch zur BG wenn er tatsächlich € 280 Ausbildungsbeihilfe bekäme. Schließlich lebt er ja nicht mietfrei, da die Mutter selbst ALG II bezieht.


    Ja, ich werde Widerspruch bzw. Überprüfungsantrag verfassen. Das Kuriosum ist, dass er jetzt, wo er für die ARGE nicht mehr zur BG gehört, ausziehen könnte obwohl U25! :D:D

  • Hi Jimmy.Knopf!


    Danke für den Tip!
    Scheinbar können aus der Sicht der ARGE Kinder ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten, sobald sie Einkünfte in Höhe des ihnen zustehenden Sozialgeldes haben. Für mich gehören aber zum Lebensunterhalt auch die Kosten für Unterkunft und Heizung.

  • Aber ich denke wenn er jetzt würde ausziehen wollen dann würde die ARGE wieder die Mutter als Unterhaltspflichtig heranziehen weil er ja von dem bisschen Geld keine Wohnung bezahlen kann und somit eigene Leistungen beantragen müßte.Die drehen das auch so wie es denen am besten passt.

  • Hallo meine Lieben;


    das Problem liegt woanders, nämlich in dem Begriff "Ausbildungsbeihilfe" das was die ARGE da macht ist meines Erachten totaler Blödsinn, weil bis zum Abschluss einer Ausbildung die Eltern in der Verantwortung stehen, somit gehört der Jung in jedem Fall zur BG! Da Kolpingwerk könnte es isch um eine Bafög unterstützungsfähige Ausbildung handeln ? und dann sitzen die ganz klugen Sachbearbeiter vor ihren Vorgaben und registrieren nur naoch das bei Bafög Bezug keine ALG II Leistungen zu gewähren sind.


    Ich denke das genau auf dieser Basis der Grund für die Herausnahme aus der BG zu suchen ist, lies doch mal genau nach warum der Sohn aus der BG herausfallen sollte, dies muss die ARGE letztlich begründen, die Ausbildungsvergütung ist letztlich ein Einkommen, Die Ausbildungsbeihilfe muss dies aber nicht sein!


    Unterschied Vergütung und Beihilfe!


    Gruss

  • Wieso bekommt er kein Kindergeld mehr? Wenn man noch nicht 25 ist und ein bestimmtes Einkommen ca.7800€ im Jahr hat , sich in Ausbildung befindet auch wenn es eine zweite ist, bekommt man noch Kindergeld. Sollte das bei ihm jetzt nicht so sei, schnell zur Kindergeldkasse, die ist die einzige, welche auch rückwirkend bezahlt.
    Bei der ARGE immer in Widerspruch gehen, die machen so viel Fehler, es lohnt sich. NUR MUT!!!
    Viele Grüße

  • Hallo ihr Lieben!


    Ich habe mir zwischenzeitlich den maßgeblichen Bescheid von meiner Bekannten besorgt. Dort heisst es:


    "Ihr Sohn bezieht seit 10.11.2008 eine Berufsausbildungsbeihilfe in Höhe von € 280,00 monatlich. Gem. § 7 Abs. 5 SGB II ist er ab diesem Zeitpunkt aus der Bedarfsgemeinschaft zu nehmen."


    Der Sohn befindet sich nicht wirklich in einer Berufsausbildung, sondern macht eine Maßnahme bei Kolping, welche zum Ziel hat, ihn irgendwo in eine Ausbildung zu bringen.
    Zudem bekommt er gar keine € 280 wie von der ARGE angegeben, sondern nur € 258 überwiesen, was von der ARGE trotz mehrfachem Hinweis schlichtweg ignoriert wird.


    Die momentane Situation ist jetzt ja wohl diese, dass der junge Mann mit Mutter und Schwester in einer Haushaltsgemeinschaft lebt, € 158 Mietanteil mit tragen muss und für den eigentlichen Lebensunterhalt somit nur noch € 100 zur Verfügung hat. Irgendwie hat da die Intelligenz vor den Toren der ARGE Halt gemacht!


    vG
    Berthold

  • Hi Kitty!


    Mag schon sein, dass er diesbezgl. Wohngeld beantragen kann, aber grundsätzlich geht es darum, dass man ihn doch nicht einfach so aus der BG werfen kann. Schließlich liegt ja die Ausbildungsbeihilfe unter dem Satz des Sozialgeldes!
    Ich habe den Widerspruch mittlerweile verfasst und abgeschickt und darauf verwiesen, dass man ihn nur dann aus der BG nehmen könne, wenn er über ein Einkommen verfügt, dass seinen Mietanteil + Sozialgeld erreicht oder übersteigt ( € 281 Sozialgeld + € 158 Mietanteil = € 439).


    Eigentlich könnte der junge Mann jetzt, wo man ihn (obwohl U25) aus der BG geworfen hat, eine eigene BG gründen und sich eine eigene Wohnung nebst Erstausstattung von der ARGE finanzieren lassen. :D